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Entfernungspauschale: Unfallkosten bei Fahrt unter Drogeneinfluss nicht abziehbar

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Neben der Entfernungspauschale von 0,30 € je vollen Entfernungskilometer für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitstätte können auch die Aufwendungen für die Beseitigung von Unfallschäden bei einem Verkehrsunfall auf einer solchen Fahrt als Werbungskosten des Arbeitnehmers bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit berücksichtigt werden (vgl. im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2018, die Ausführungen beim Stichwort „Entfernungspauschale“ unter Nr. 9 Buchstabe c).

Ein Werbungskostenabzug scheidet aber bei einem Unfall auf dem Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte wegen der privaten Veranlassung aus, wenn es sich um eine Fahrt unter Alkoholeinfluss handelt. Entsprechendes gilt für einen Unfall auf einer solchen Fahrt unter Drogeneinfluss.

(§ 12 EStG)

 

 

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