Entfernungspauschale: Unfallkosten bei Fahrt unter Drogeneinfluss nicht abziehbar
Ein Werbungskostenabzug scheidet aber bei einem Unfall auf dem Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte wegen der privaten Veranlassung aus, wenn es sich um eine Fahrt unter Alkoholeinfluss handelt. Entsprechendes gilt für einen Unfall auf einer solchen Fahrt unter Drogeneinfluss.
(§ 12 EStG)
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