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Fahrkostenzuschüsse: Welche Taxikosten sind bei Privatfahrten begünstigt?

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Seit 1.1.2019 sind auch die zusätzlichen Arbeitgeberleistungen (Barzuschüsse und Sachleistungen) für private Fahrten des Arbeitnehmers im öffentlichen Personennahverkehr steuer- und sozialversicherungsfrei (vgl. im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2019, die Erläuterungen beim Stichwort „Fahrkostenzuschüsse“ unter Nr. 2).

Für die Beantwortung der Frage, unter welchen Voraussetzung Taxen zum öffentlichen Personennahverkehr gehören, gilt in Anlehnung an das Personenbeförderungsgesetz Folgendes:

  • Taxen im Gelegenheitsverkehr sind bereits kein öffentliches Verkehrsmittel, sodass entsprechende Arbeitgeberleistungen für Privatfahrten nicht steuer- und sozialversicherungsfrei sind.

  • Soweit ausnahmsweise Taxen im Linienverkehr nach Maßgabe der genehmigten Nahverkehrspläne eingesetzt werden (zur Verdichtung, Ergänzung oder Ersatz von öffentlichen Verkehrsmitteln), gehören sie hingegen zum öffentlichen Personennahverkehr. Entsprechende Arbeitgeberleistungen für Privatfahrten des Arbeitnehmers mit einem solchen Taxi sind daher steuer- und sozialversicherungsfrei.

(§ 3 Nr. 15 EStG)

 


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