Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte: Barzuschüsse des Arbeitgebers und 15-Tage-Regelung
Beispiel
Ein Arbeitnehmer führt an 100 Tagen Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit dem eigenen Pkw durch (20 Entfernungskilometer). Die Entfernungspauschale beträgt:
100 Tage x 20 km x 0,30 € 600 €
Der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer einen Barzuschuss in Höhe der Entfernungspauschale und wendet die monatliche 15-Tage-Regelung an. Der Barzuschuss beträgt:
180 Tage x 20 km x 0,30 € 1 080 €
Der pauschal mit 15% besteuerte Barzuschuss des Arbeitgebers übersteigt die Entfernungspauschale. Der Bruttoarbeitslohn des Arbeitnehmers ist in der Einkommensteuer-Veranlagung um 480 € (1080 € abzüglich 600 €) zu erhöhen.
(§ 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 EStG)
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