Firmenfitnessmitgliedschaften: Ermittlung der Höhe des geldwerten Vorteils
Auf die eigene Vertragsbindung des Arbeitgebers gegenüber den Fitnesseinrichtungen (z.B. Erwerb von einjährigen Trainingslizenzen) kommt es hingegen nicht an. Da Firmenfitnessmitgliedschaften in der Regel nicht an Endverbraucher vertrieben werden, kann der Sachbezug mit den Aufwendungen des Arbeitgebers (einschließlich sämtlicher Nebenkosten und Umsatzsteuer) bewertet werden (vgl. im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2023, das Stichwort „Firmenfitnessmitgliedschaften”).
Die anteiligen monatlichen Aufwendungen des Arbeitgebers sind auf die Anzahl der teilnehmenden Arbeitnehmer und nicht auf die Anzahl der erworbenen Lizenzen aufzuteilen. Die monatliche Höhe des geldwerten Vorteils bei den einzelnen Arbeitnehmern variiert daher.



