Firmenwagen zur privaten Nutzung: 1%-Bruttolistenpreisregelung beim Alleingesellschafter-Geschäftsführer
Die Behauptung des Arbeitnehmers, den Firmenwagen nicht für Privatfahrten genutzt oder Privatfahrten ausschließlich mit anderen Fahrzeugen durchgeführt zu haben, genügt nicht, um die Besteuerung des Nutzungsvorteils zu vermeiden. Dieser allgemeine Grundsatz gilt auch für Alleingesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, denen die GmbH einen Firmenwagen vereinbarungsgemäß auch zur Privatnutzung überlassen hat. Der Bundesfinanzhof hält damit an seiner bisherigen Rechtsprechung weiterhin fest.
(BFH-Urteil vom 16.10.2020 VI B 13/20)
Weitere Informationen?
Hier finden Sie weitere aktuelle News zum Lohnsteuerrecht
Mein Kommentar
Sie sind nicht eingeloggt



