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Gesetzgebung: Bürokratieentlastung und Klimaschutzprogramm

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Der Entwurf der Bundesregierung des Bürokratieentlastungsgesetzes III sieht aus lohnsteuerlicher Sicht ab 2020 folgende Maßnahmen vor:

Anhebung des Steuerfreibetrags für begünstigte Maßnahmen im Rahmen der Gesundheitsförderung von bisher 500 € auf 600 € jährlich;

  • Anhebung der Pauschalierungsgrenze für Beiträge zu einer Gruppenunfallversicherung von bisher 62 € auf 100 € jährlich. Hierdurch soll ein adäquates Absicherungsniveau sichergestellt werden;

  • Anhebung der Tageslohngrenze bei Pauschalierung der Lohnsteuer bei kurzfristigen Beschäftigungen von bisher 72 € auf 120 €. Die Stundenlohngrenze soll von bisher 12 € auf 15 € erhöht werden – dies gilt auch für Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft. Die vorstehenden Anhebungen sind insbesondere auf die Einführung des Mindestlohns und den Anpassungen im zweijährigen Rhythmus zurückzuführen;

  • Ab 2021 Einführung einer neuen Pauschalierungsmöglichkeit bei kurzfristigen Tätigkeiten beschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer einer ausländischen Betriebsstätte im Inland mit 30%. Als „kurzfristig“ gelten inländische Tätigkeiten bis zu 18 zusammenhängenden Arbeitstagen. Diese Neuregelung ist insbesondere für Banken und Versicherungen von Bedeutung, die im Ausland an Stelle von Tochterunternehmen regelmäßig Betriebsstätten unterhalten und deshalb zivilrechtlicher Arbeitgeber der in den ausländischen Betriebsstätten angestellten Mitarbeiter sind.Das Gesetzgebungsverfahren soll noch bis zum Jahresende abgeschlossen werden.

Das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung sieht ab dem Jahr 2021 für Fernpendler ab dem 21. Entfernungskilometer eine Anhebung der Entfernungspauschale um 5 Cent auf 0,35 € vor. Diese Maßnahme soll bis zum 31.12.2026 befristet werden.


(Bundesrats-Drucksache 454/19)

 


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