Gesetzgebung: Geplante Steuerentlastung 2019/2020
-
Anhebung des Grundfreibetrags von derzeit 9000 € auf 9168 € im Jahr 2019 und 9408 € im Jahr 2020,
-
Ausgleich der sog. „kalten Progression“ durch Erhöhung der Tarifeckwerte in 2019 um 1,84% und 2020 um 1,95%. Dies entspricht jeweils der geschätzten Inflationsrate für das Vorjahr,
-
Anhebung des Kindergeldes von derzeit 194 € (1. und 2. Kind), 200 € (3. Kind) und 225 € (ab dem vierten Kind) um jeweils 10 € ab dem 1. Juli 2019,
-
Anhebung des Kinderfreibetrags von derzeit 4788 € auf 4980 € im Jahr 2019 und 5172 € im Jahr 2020,
-
Anhebung des als außergewöhnliche Belastungen abziehbaren Unterhaltshöchstbetrags entsprechend der Anhebung des Grundfreibetrags von derzeit 9000 € auf 9168 € im Jahr 2019 und 9408 € im Jahr 2020.
Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetzgebungsverfahren allerdings noch zustimmen. Das Gesetzgebungsverfahren soll im Herbst 2018 abgeschlossen werden.
(Gesetzentwurf zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen)
|
Ausführliche und ergänzende Informationen zum Thema finden Sie in unserem Lexikon Lohnbüro. Die Online-Lösung können Sie sofort kostenlos für 30 Minuten testen. |
Weitere Informationen?
Hier finden Sie weitere aktuelle News zum Lohnsteuerrecht



