Hausgehilfin: Steuerermäßigung bei Unterbringung in einem Pflegeheim
Der Bundesfinanzhof hat in einem Streitfall aber die Steuerermäßigung wegen Unterbringung in einem Pflegeheim abgelehnt, weil es sich nicht um Kosten handelte, die dem Steuerzahler selbst wegen seiner eigenen Unterbringung in einem Heim oder zu seiner eigenen Pflege entstanden waren. Für Aufwendungen, die die Unterbringung oder Pflege anderer Personen betreffen (hier die Mutter des Steuerzahlers), scheidet die Steuerermäßigung von vornherein aus.
(BFH-Urteil vom 3.4.2019 VI R 19/17)
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