Lohnsteuerbescheinigung: Aufteilung ausländischer Sozialversicherungsbeiträge
Bei Vorliegen von steuerpflichtigen Arbeitslohn ist der auf die Rentenversicherung entfallende Teilbetrag – getrennt nach Arbeitgeberanteil und Arbeitnehmeranteil – jeweils unter dem Buchstaben a in den Zeilen 22 und 23 der Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber einzutragen (vgl. im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2018, beim Stichwort „Lohnsteuerbescheinigung“ unter Nr. 19 die Fußnote 1).
Die Finanzverwaltung hat nunmehr die für die Aufteilung maßgebenden staatenbezogenen Prozentsätze für den Veranlagungszeitraum 2019 bekannt gegeben.
(BMF-Schreiben vom 17.9.2018 IV C 3 – S 2221/09/10013 :001; DOK 2018/0734613)
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