Nebentätigkeit für gemeinnützige Organisationen: Aufteilung des Freibetrags bei mehreren Tätigkeiten
Beispiel
Ein beim Verein A beschäftigter Trainer beendet zum 31.5. diese Tätigkeit und nimmt ab 1.6. eine Trainertätigkeit beim Verein B auf. Der Verein A hat in den Monaten Januar bis Mai einen monatlichen Freibetrag von 200 € (= 1/12 des steuerfreien Höchstbetrags von 2400 € jährlich) berücksichtigt.
Auch der Verein B kann ab Juni einen monatlichen Freibetrag von 200 € (= 1/12 des steuerfreien Höchstbetrags von 2400 € jährlich) berücksichtigen. Dies setzt allerdings voraus, dass der Trainer dem Verein B mitteilt, bis zu welchem Teilbetrag der Steuerfreibetrag beim Verein A noch nicht ausgeschöpft worden ist (in diesem Beispiel sind dies 1400 € = 2400 € abzüglich fünf Monate á 200 €).
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