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Nebentätigkeit für gemeinnützige Organisationen: Aufteilung des Freibetrags bei mehreren Tätigkeiten

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Es ist die Frage gestellt worden, ob der sog. Übungsleiterfreibetrag von derzeit 2400 € jährlich bei mehreren nacheinander ausgeübten, begünstigten Tätigkeiten aufgeteilt werden kann (vgl. zu den Voraussetzungen im Einzelnen auch die Erläuterungen und Beispiele im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2018, beim Stichwort „Nebentätigkeit für gemeinnützige Organisationen“). Dies ist zu bejahen, wie das folgende Beispiel zeigt.

Beispiel

Ein beim Verein A beschäftigter Trainer beendet zum 31.5. diese Tätigkeit und nimmt ab 1.6. eine Trainertätigkeit beim Verein B auf. Der Verein A hat in den Monaten Januar bis Mai einen monatlichen Freibetrag von 200 € (= 1/12 des steuerfreien Höchstbetrags von 2400 € jährlich) berücksichtigt.

Auch der Verein B kann ab Juni einen monatlichen Freibetrag von 200 € (= 1/12 des steuerfreien Höchstbetrags von 2400 € jährlich) berücksichtigen. Dies setzt allerdings voraus, dass der Trainer dem Verein B mitteilt, bis zu welchem Teilbetrag der Steuerfreibetrag beim Verein A noch nicht ausgeschöpft worden ist (in diesem Beispiel sind dies 1400 € = 2400 € abzüglich fünf Monate á 200 €).

 

 

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