rehm-verlag   Online-Produkte öffnen

Nebentätigkeit für gemeinnützige Organisationen: Aufteilung des Freibetrags bei mehreren Tätigkeiten

Jetzt bewerten!

Im Newsletterservice des Lexikons für das Lohnbüro für den Monat August 2018, wurde unter Nr. 6 anhand eines Beispiels dargestellt, dass der sog. Übungsleiterfreibetrag von derzeit 2400 € jährlich aufgeteilt werden kann, wenn mehrere begünstigten Tätigkeiten nacheinander ausgeübt werden. Entsprechendes gilt, wenn mehrere begünstigte Tätigkeiten nebeneinander ausgeübt werden.

Beispiel

Ein Jugendtrainer ist zeitgleich bei den Vereinen A und B beschäftigt. Er teilt den Vereinen A und B jeweils schriftlich mit, dass ein Übungsleiterfreibetrag von monatlich 100 € berücksichtigt werden kann (100 € x 12 Monate x 2 Auftraggeber = 2400 €).

Die Vereine A und B können im Rahmen der Lohnabrechnung jeweils einen Übungsleiterfreibetrag von 100 € monatlich berücksichtigen.

 

 

Ausführliche und ergänzende Informationen zum Thema finden Sie in unserem Lexikon Lohnbüro. Die Online-Lösung können Sie sofort kostenlos für 30 Minuten testen.

 

 


Weitere Informationen?

Hier finden Sie weitere aktuelle News zum Lohnsteuerrecht

Mein Kommentar
Sie sind nicht eingeloggt
Bitte benachrichtigen Sie mich bei neuen Kommentaren.
Ihr Kommentar erscheint unter Verwendung Ihres Namens. Weitere Einzelheiten zur Speicherung und Nutzung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
0 Kommentare zu diesem Beitrag
Banner LexLohn 2024_355x280px_Produkte Beton.png
banner-arbeits-und-lohnsteuerrecht.png
Banner Quizwelt_min.jpg
Lohnsteuerrecht.png
SX_LOGIN_LAYER