Nebentätigkeit für gemeinnützige Organisationen: Keine Nebenberuflichkeit bei Zusammenhang mit Haupttätigkeit
Die für die Inanspruchnahme des steuerfreien Höchstbetrags von 2400 € erforderliche Nebentätigkeit liegt nicht vor, wenn eine weitere Beschäftigung für denselben Arbeitgeber als Teil einer nichtselbständigen Haupttätigkeit anzusehen ist, weil zwischen beiden Tätigkeiten ein unmittelbarer Zusammenhang besteht. Einen solchen Zusammenhang nimmt der Bundesfinanzhof an, wenn
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beide Tätigkeiten gleichartig sind oder (nicht und!)
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der Arbeitnehmer mit der Nebentätigkeit eine ihm aus seinem Dienstverhältnis faktisch oder rechtlich obliegende Nebenpflicht erfüllt oder (nicht und!)
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der Arbeitnehmer auch in der zusätzlichen Tätigkeit der Weisung und Kontrolle des Arbeitgebers unterliegt.
(BFH-Urteil vom 11.12.2017 VI B 75/17)
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