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Nettolohnoptimierung

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Von einer Nettolohnoptimierung spricht man, wenn steuerpflichtige Gehaltsbestandteile in eine steuerfreie oder pauschal besteuerte Zuwendung umgewandelt werden sollen (= Gehaltsumwandlung). Ziel dieser Vorgehensweise ist es, den gleichen Nettolohn wie vor der Umwandlung bei einer geringeren Steuer- und Abgabenlast zu erreichen.

Die Anerkennung einer Gehaltsumwandlung setzt zunächst einmal voraus, dass die Änderung des Arbeitsvertrags vor Entstehung des Lohnanspruchs zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber abgeschlossen wird. Eine solche Gehaltsumwandlung ist zudem nicht möglich, wenn die steuerfreie oder pauschal besteuerte Zuwendung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden muss. Sie wird folglich nur dann anerkannt, wenn die steuerfreie oder pauschal besteuerte Zuwendung ohne diese Zusätzlichkeitsvoraussetzung erbracht werden kann.

Beim Stichwort „Gehaltsumwandlung“ ist unter Nr. 4 eine Übersicht abgedruckt, in welchen Fällen bei Änderung des Arbeitsvertrags eine Gehaltsumwandlung ohne Weiteres möglich bzw. wegen der Zusätzlichkeitsvoraussetzung nicht möglich ist. Zur sozialversicherungsrechtlichen Behandlung vgl. das Stichwort „Gehaltsumwandlung“ unter Nr. 2 Buchstabe b.

 

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