rehm-verlag   Online-Produkte öffnen

Progressionsvorbehalt: Erwerbsminderungsrente statt Arbeitslosengeld II

Jetzt bewerten!

Im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2018, wird beim Stichwort „Progressionsvorbehalt“ unter Nr. 3 einschließlich des Beispiels A ausgeführt, dass der ursprüngliche Zuflusszeitpunkt der Sozialleistung auch dann für die Versteuerung maßgebend bleibt, wenn später rückwirkend eine Rente bewilligt wird, die im Rahmen der sonstigen Einkünfte mit dem Besteuerungsanteil zu versteuern ist, und der Anspruch des Sozialleistungsträgers ihm von der Deutschen Rentenversicherung erstattet wird.

Der Bundesfinanzhof hat dies unter Hinweis auf seine frühere Rechtsprechung auch für den Fall bestätigt, dass rückwirkend eine Erwerbsminderungsrente statt Arbeitslosengeld II bewilligt wird und die Deutsche Rentenversicherung dem Jobcenter die an den Steuerpflichtigen gezahlten Beträge des Arbeitslosengeldes II erstattet. Dies gilt selbst dann, wenn das Arbeitslosengeld II im Hinblick auf andere finanzielle Mittel des Steuerpflichtigen zu Unrecht gewährt worden sein sollte.

Hinweis: Das Abstellen auf den ursprünglichen Zuflusszeitpunkt der Sozialleistung für die Versteuerung der Rente kann bei einem Zusammentreffen mit anderen steuerpflichtigen Einkünften für den Empfänger nachteilig sein – so war es letztlich auch im Streitfall.

(BFH-Urteil vom 15.5.2018  X R 18/16)

 


Weitere Informationen?

Hier finden Sie weitere aktuelle News zum Lohnsteuerrecht

Mein Kommentar
Sie sind nicht eingeloggt
Bitte benachrichtigen Sie mich bei neuen Kommentaren.
Ihr Kommentar erscheint unter Verwendung Ihres Namens. Weitere Einzelheiten zur Speicherung und Nutzung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
0 Kommentare zu diesem Beitrag
Banner LexLohn 2024_355x280px_Produkte Beton.png
banner-arbeits-und-lohnsteuerrecht.png
Banner Quizwelt_min.jpg
Lohnsteuerrecht.png
SX_LOGIN_LAYER