Progressionsvorbehalt: Erwerbsminderungsrente statt Arbeitslosengeld II
Der Bundesfinanzhof hat dies unter Hinweis auf seine frühere Rechtsprechung auch für den Fall bestätigt, dass rückwirkend eine Erwerbsminderungsrente statt Arbeitslosengeld II bewilligt wird und die Deutsche Rentenversicherung dem Jobcenter die an den Steuerpflichtigen gezahlten Beträge des Arbeitslosengeldes II erstattet. Dies gilt selbst dann, wenn das Arbeitslosengeld II im Hinblick auf andere finanzielle Mittel des Steuerpflichtigen zu Unrecht gewährt worden sein sollte.
Hinweis: Das Abstellen auf den ursprünglichen Zuflusszeitpunkt der Sozialleistung für die Versteuerung der Rente kann bei einem Zusammentreffen mit anderen steuerpflichtigen Einkünften für den Empfänger nachteilig sein – so war es letztlich auch im Streitfall.
(BFH-Urteil vom 15.5.2018 X R 18/16)



