Riester-Rente: Kein Wohn-Riester für Darlehenstilgung bei Wohnungserweiterung
Der Bundesfinanzhof hat angesichts des eindeutigen Gesetzeswortlauts entschieden, dass eine Verwendung des Altersvorsorgekapitals zur Tilgung eines Darlehens, das der Finanzierung der Kosten für die Erweiterung einer bereits bestehenden Wohnung nicht möglich ist. Dies gilt auch dann, wenn die Erweiterung zu neuem Wohnraum führt und damit steuerlich nachträgliche Herstellungskosten vorliegen. Wird in solch einem Fall das Kapital dennoch entnommen, liegt eine schädliche Verwendung vor mit der Folge, dass die steuerliche Förderung zurückzuzahlen und die in der Auszahlung enthaltenen Erträge (einschließlich Wertsteigerungen) zu versteuern sind.
(BFH-Urteil vom 20.3.2019 X R 4/18)
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