Umzugskosten: Vorsteuerabzug aus Maklerleistungen für Wohnungssuche
Ausgehend von den vorstehenden Ausführungen lässt der Bundesfinanzhof den Vorsteuerabzug zu, wenn eine Konzerngesellschaft einen Makler mit der Wohnungssuche für Angestellte beauftragt, die aufgrund einer konzerninternen Funktionsverlagerung aus dem Ausland an den Standort der Konzerngesellschaft im Inland versetzt werden. Die Richter gingen von einem vorrangigen Interesse des Arbeitgebers aus, da er erfahrene Mitarbeiter des Konzerns unabhängig von deren bisherigem Arbeits- und Wohnort für den Aufbau des Unternehmens an seinen Standort holen wollte. Die Versteuerung eines tauschähnlichen Umsatzes oder einer unentgeltlichen Wertabgabe kam auch in diesem Fall nicht in Betracht.
(BFH-Urteil vom 6.6.2019 V R 18/18)
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