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Werbungskosten: Sky-Bundesliga-Abo eines Fußballtrainers

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Zu den abziehbaren Werbungskosten eines Arbeitnehmers bei seinen Einkünften aus nichtselbständigen Arbeit gehören bekanntlich alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen (vgl. hierzu auch im Einzelnen Anhang 7, Abschnitt B im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2019).

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Aufwendungen eines hauptamtlichen Fußball(torwart)trainers für ein Sky-Bundesliga-Abo Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sein können, wenn tatsächlich eine berufliche Verwendung gegeben ist. Diese Tatsachenfeststellung hat das Finanzgericht z.B. durch die Vernehmung von Trainerkollegen und Spielern zu treffen. Aus diesem Grund wurde der Streitfall vom Bundesfinanzhof an das Finanzgericht zurückverwiesen. Bei einem Abonnement-Paket („Fußball-Bundesliga“, „Sport“ und „Sky-Welt“) ist eine Aufteilung vorzunehmen und ein etwaiger Abzug kommt nur für den Teil „Fußball-Bundesliga“ in Betracht. Bei den Aufwendungen für eine Zweitkarte ist eine private Verwendung und daher anteilig das Vorliegen von steuerlich nicht abziehbaren Kosten der privaten Lebensführung naheliegend.

(BFH-Urteil vom 16.1.2019  VI R 24/16)

 


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