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Bundesrat berät steuerliche Vereinfachungen

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Steuervereinfachung durch Anhebung bestimmter Pauschalen. So lässt sich der Entschließungsantrag der Landesregierung NRW „Steuerliche Vereinfachungen und Entlastungen für die Mitte der Gesellschaft“ zusammenfassen, der kürzlich im Bundesrat vorgestellt wurde1 und nunmehr im Finanzausschuss beraten wird. Was steckt genau dahinter?

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Liebe Leserin, lieber Leser,

Steuervereinfachung und Steuerentlastung, irgendwie hat man den Eindruck, das passt in dieser Kombination einfach nicht zusammen. Schließlich wird das Steuerrecht in Deutschland vielfach als unverständlich, unübersichtlich und zuweilen ungerecht empfundenen.

Adressat der von NRW angedachten Steuervereinfachung und Steuerentlastung ist der Überschrift des Entschließungsantrags zur Folge, die Mitte der Gesellschaft, wobei mir eigentlich immer noch unklar ist, wer jetzt genau damit gemeint ist. Recherchiert man dazu im Netz, findet man zwar einige Erklärungsansätze (Einkommen, Schulbildung, Wohnumfeld), aber keine wirkt konkret. Unterm Strich muss man vielleicht auch gelten lassen, dass sich die Mitte der Gesellschaft nicht anhand bestimmter Parameter festlegen lässt und in unserer Gesellschaft die Grenzlinie zwischen Oben – Mitte – Unten fließend ist.

Kombiniert man den Begriff „Mitte der Gesellschaft“ mit dem Begriff „Steuer“ erhält man häufig die Aussage, dass die Bevölkerungsschicht mit einem mittleren Einkommen gegenüber den Gut- und Schlechtverdienern die Hauptlast an Steuern zahlen. Zudem werden die im Koalitionspapier zwischen den aktuellen Regierungsparteien festgelegten Vorhaben beim Thema Steuerentlastung für den Mittelstand als unzureichend empfunden2.      

Nun versucht sich also das Land NRW in dieser Causa und legte kürzlich dem Bundesrat einen entsprechenden Vorschlag vor, mit im Wesentlichen folgenden Punkten:

  • Anhebung der Übungsleiterpauschale von 2.400 Euro auf 3.000 Euro

  • Anhebung der Ehrenamtspauschale von 720 Euro auf 840 Euro

  • Anhebung des Höchstbetrags der Berücksichtigung von Kinder-betreuungskosten von 4.000 Euro auf 6.000 Euro

  • Anhebung des Freibetrags für Sonderbedarf für Kinder in Studium und Ausbildung von 924 Euro auf 1.200 Euro

  • Anhebung des Freibetrags zur Förderung der Mitarbeitergesundheit von 500 Euro auf 1.200 Euro

  • Anhebung des Pflegepauschbetrags von 924 Euro auf 1.200 Euro

  • Anhebung der Pauschbeträge für behinderte Menschen um jeweils 30 Prozent

  • Erhöhung der Steuerbefreiung für Belegschaftsrabatte von 1.080 Euro auf 1.200 Euro

Steuervereinfachung durch Anhebung bestehender Pauschalen, mehr Vereinfachung steckt nicht dahinter. Gott sei Dank, werden manche denken, alles andere würde auch nur zu einer weiteren Verkomplizierung führen. Dabei im Blick, ehrenamtlich Tätige, Familien, pflegende Angehörige und Menschen mit Beeinträchtigungen. Vor dem Hintergrund stetig steigender Lebenshaltungskosten ist die bloße Anhebung bestehender Pauschalen auch sicher ein lohnenswerter Gedanke, zumal dieses Vorhaben so, oder so ähnlich, in den einzelnen Bereichen immer wieder von u.a. auch Sozialverbänden gefordert wurde.

So fordert z.B. der Sozialverband Deutschland e.V.3  seit Jahren eine Anpassung der seit 1975! unveränderten Pauschbeträge für Menschen mit Beeinträchtigungen. Zwar besteht für die betroffenen Personen im Rahmen der persönlichen Steuererklärung die Wahlmöglichkeit, zwischen Ansatz des Pauschbetrag und der Geltendmachung tatsächlicher Ausgaben als außergewöhnliche Belastungen. Das hieße jedoch, jedes Jahr aufs Neue, Belege sammeln, auflisten und die Pauschale mit den tatsächlichen Ausgaben unter Beachtung der zumutbaren steuerlichen Eigenbelastung zu vergleichen. Ein ziemlich mühsames Unterfang.  

Auch die Anhebung des Höchstbetrags bei der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten von 4.000 Euro auf 6.000 Euro wäre, gerade im Hinblick auf die Betreuungskosten für Kinder unter drei Jahren, ein logischer Schritt. Dadurch würden insbesondere beiderseits berufstätige Eltern finanziell entlastet, da sich die Höhe der Betreuungskosten vielfach am Gesamtjahreseinkommen orientiert.

Bleibt zu hoffen, dass der Bundesrat diesen Entschließungsantrag unterstützt und die Bundesregierung auffordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen. Ich bin gespannt.

Es grüßt Sie   

Ihr Matthias Janitzky

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