Mehr Geld vom Staat
Liebe Leserin, lieber Leser,
ist die Regelung zur Inanspruchnahme des staatlichen Zuschusses insgesamt zu komplex, oder waren 30 Prozent Rückzahlungsquote durch den Staat für die Arbeitgeber zu gering um das erklärte Ziel des stärkeren Ausbaus von Betriebsrenten für sog. Geringverdiener auf freiwilliger Basis in Gang zu bringen? Die Bundesregierung scheint jedenfalls davon überzeugt zu sein, dass mehr Geld zu mehr Vorsorge führt und weitet das Fördervolumen rückwirkend ab 2020 aus.
Die Zahlen, die Destatis im August über die Inanspruchnahme der staatlichen Förderung für 2019, also dem Zweitjahr nach der Einführung, veröffentlicht hat4, lassen zwar eine leichte Steigerung der Vorsorgequote gegenüber dem Erstjahr 2018 erkennen, bleiben gleichwohl aber deutlich hinter den Erwartungen des Gesetzgebers bei Einführung zurück.
So nahmen den BAV-Förderbetrag in 2019 rund 67.400 Arbeitgeber in Deutschland für 741.200 Geringverdiener in Anspruch. Das waren rund 3,4 Prozent aller Arbeitgeber. Im Vorjahr waren es 2,5 Prozent. Der durchschnittliche BAV-Förderbetrag je Geringverdiener betrug 120 Euro, statt bisher 93 Euro, wobei hier große Unterschiede bei Geringverdienern in Großbetrieben (ab 251 Beschäftigte) und Kleinstbetrieben (bis 10 Beschäftigte) auszumachen sind. In Großbetrieben wurde ein durchschnittlicher BAV-Förderbetrag in Höhe von 131 Euro und in Kleinstbetrieben in Höhe von 78 Euro in Anspruch genommen. Auch bei den absoluten Zahlen der Betriebe hinken die Kleinstbetriebe deutlich hinterher. Nur rund 33.600 (2,4 Prozent) der 1,4 Millionen Kleinstbetriebe in Deutschland nehmen diese Förderung bisher in Anspruch. Auch hier stellen die Großbetriebe die stärkste Einheit mit 13,4 Prozent der Betriebe dar. Bei den kleinen und mittleren Betrieben waren es 5,0 Prozent beziehungsweise 7,7 Prozent. Insgesamt stieg das Volumen für den staatlichen Zuschuss in 2019 um 33 Prozent auf 89 Millionen Euro.
Zur Einordnung der Zahlen, bei Einführung der staatlichen Förderung ging der Gesetzgeber von 1,4 Millionen Geringverdienern und einem Fördervolumen von 200 Millionen Euro aus5.
Das zeigt zwar auf der einen Seite, dass ungefähr die Hälfte der relevanten Zielgruppe der Beschäftigten mittlerweile eine bAV ihr eigen nennt. Auf der anderen Seite darf man aber die nackten Zahlen nicht außer Betracht lassen. Selbst unterstellt, dass in den Großbetrieben für jeden Geringverdiener ein BAV-Förderbetrag von 131 Euro in Anspruch genommen wurde, ergibt das einen Jahresbeitrag von rund 440 Euro der in die bAV eingezahlt wird. Multipliziert man diesen Wert z. B. auf zwanzig Beitragsjahre ergibt sich rechnerisch ein eingezahltes Kapital von 8.800 Euro. Sieht der Rentenauszahlungsplan fürs Alter ebenfalls eine Laufzeit von zwanzig Jahren vor, liegt der Rentenbetrag aus dieser bAV nach heutigen Maßstäbe schätzungsweise um die 40 Euro. Das Förderprogramm in seiner bisherigen Ausgestaltung, kann also für den betroffenen Beschäftigten nur ein (erster) Baustein zu einer zusätzlichen Altersvorsorge sein.
Mehr Geld tut also Not! Entweder eigenes des Beschäftigten, welches zusätzlich in die bAV oder ein alternatives, sinnvollerweise gefördertes Produkt eingezahlt wird oder eben über eine Aufstockung des Förderprogramms durch den Staat. Dies dann verbunden mit der Hoffnung, dass auch die Arbeitgeber auf den Zug aufspringen und die Beitragssumme entsprechend erhöhen.
Über das Gesetz zur Einführung der Grundrente wird zum einen die maximale Förderhöhe verdoppelt. Zum anderen wird aber auch der Anwendungsbereich durch eine Anhebung der Einkommensgrenze ausgeweitet. Rückwirkend ab 2020 steigt der maximale BAV-Förderbetrag von 144 Euro auf 288 Euro. Damit einher geht eine Erhöhung des jährlichen geförderten Betrags auf 960 Euro sowie eine Anhebung der Steuerfreistellung der Arbeitgeberbeiträge in gleicher Höhe. Zudem steigt die förderfähige Einkommensgrenze von bisher 2.200 Euro auf dann 2.575 Euro bei einem monatlichen Lohnzahlungszeitraum. Durch die Anpassung der sog. Geringverdienergrenze will man natürlich auch der allgemeinen Lohn- und Gehaltsentwicklung Rechnung tragen, damit bisher förderfähige Vertragsverhältnisse von Beschäftigten nicht mit der nächsten Lohnerhöhung von der Förderung ausgenommen sind.
Durch die Anhebung der Einkommensgrenze erhöht sich der Kreis der begünstigten Beschäftigten von seinerzeit 1,4 Millionen auf künftig 2,5 Millionen die nunmehr grundsätzlich Zugang zu dieser Vorsorge haben, ohne Beiträge einzahlen zu müssen6.
Allein durch die Anhebung der Einkommensgrenze wird sich das Volumen des staatlichen Zuschusses, welches die Arbeitgeber in Anspruch nehmen können, erhöhen. Ob allerdings auch mehr Arbeitgeber erstmals ihren Beschäftigten Zugang zu einer bAV verschaffen werden, wird die Zeit zeigen. Auf die Auswertung der Zahlen durch Destatis im nächsten Jahr darf man gespannt sein.
Es grüßt Sie,
Ihr Matthias Janitzky
1 § 100 EStG
2 Gesetz zur Einführung der Grundrente (Grundrentengesetz, BGBl 2020 I, S. 1879)
3 https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/08/PD20_309_731.html
4 https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/08/PD20_309_731.html;jsessionid=2112EF7B9C7177781F00B86A40A0C19A.internet8712
5 BT-Drs. 18/11286 Seite 35
6 https://www.bundestag.de/presse/hib/703794-703794

