rehm-verlag   Online-Produkte öffnen

Milliardengeschäft Schwarzarbeit

Jetzt bewerten!

Alle vier Jahre veröffentlicht die Bundesregierung die Erfahrungswerte der Kontrollbehörden bei der Bekämpfung der illegalen Beschäftigung. Anfang Juni diesen Jahres war es wieder soweit. Das Bundeskabinett veröffentlichte den nunmehr dreizehnten Bericht über die Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung (BT-Drs. 18/12755).

Liebe Leserin, lieber Leser,

die grundsätzliche Erkenntnis aus diesem Bericht ist nicht neu. Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung nach Tarif „Bar Auf Tatze“ kommt in nahezu allen Bereichen des täglichen Lebens vor. Wobei die Schwerpunkte immer noch in den lohnintensiven Bereichen, wie z.B. im Bau- und Handwerksgewerbe anzutreffen sind. Auch die Erscheinungsformen der Schwarzarbeit sind vergleichbar mit den Vorjahren. So zählen nach wie vor die Scheinselbständigkeit, das Lohnsplitting und die Verwendung von Scheinrechnungen zu den häufigsten Vorgehensweisen. Aber  auch wenn der Bericht nicht viel Neues bereithält, zeigt die aktuelle Entwicklung im gesamten Bereich dieser Schattenwirtschaft eine deutliche Tendenz weg von der Samstagsschwarzarbeit und hin zur organisierten Wirtschaftskriminalität.

Interessant sind für einen ersten Überblick immer Zahlen. Durch Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung entstand z.B. in 2016 ein festgestellter Schaden in Höhe von 875,6 Mio. Euro. Davon entfielen auf  steuerrechtliche Verstöße 62,9 Mio. Euro. Aus den 107.800 in 2016 abgeschlossenen Verfahren resultieren 82,8 Mio. Euro an Strafzahlungen; die Summe der erwirkten Freiheitsstrafen beläuft sich nach Angaben des Zolls auf 1.731 Jahre.

Diese Zahlen können natürlich nicht ansatzweise den tatsächlichen Umfang von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und den dadurch entstehenden volkswirtschaftlichen Schaden in Deutschland wiedergeben. Dieser kann – naturgemäß - nicht belegbar festgestellt werden. Zahlen liefert in dem Zusammenhang aber eine Studie des Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung an der Universität Tübingen. Die Forscher kommen zu dem Ergebnis, dass das Verhältnis der Schattenwirtschaft zu offizieller Wirtschaft relativ konstant geblieben ist. Sie haben sogar eher eine leicht abnehmende Tendenz feststellen können. Dabei schätzt das Tübinger Institut das Volumen der Schattenwirtschaft für 2016 auf unfassbare 336 Milliarden Euro jährlich ein. Aber auch wenn Deutschland damit im Vergleich zu den OECD-Ländern im Mittelfeld liegt, ist offensichtlich, das dieser Bereich immer mehr das Interesse der organisierten Kriminalität weckt. Und genau diese Erkenntnis bereitet dem Bericht zufolge den Kontrollbehörden große Sorgen.

Die Hauptrolle bei der Bekämpfung dieser Schattenwirtschaft übernimmt nach wie vor die dem Zoll angegliederte Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Wobei allen Beteiligten klar ist, dass eine wirksame Bekämpfung ganz entscheidend davon abhängt, dass bereits auf regionaler Ebene ein intensiver, persönlicher Kontakt zwischen der FKS und den weiteren Kontrollbehörden (u.a. Rentenversicherungsträger, Landesfinanzbehörden, Bundesagentur für Arbeit) gelebt wird. Dies insbesondere deshalb, weil die FKS in den vergangenen Jahren die Erfahrung gemacht hat, das bestimmte Tätergruppen im Bereich der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung straff organisiert  auftreten und mit immer komplexeren Methoden ihre Geschäftsmodelle auch über die Grenzen Deutschlands hinweg ausdehnen. Über Formen der Scheinselbständigkeit, des Lohnsplittings, fingierter Werkverträge und der Verwendung von Scheinrechnungen zur Verschleierung eigener, schwarz erbrachter Leistungen erfolgt unter dem Deckmantel eines nach außen hin legal anmutenden Geschäftsbetriebs, Steuer-, Sozialversicherungs- und Leistungsbetrug im ganz großen Stil. Dabei werden insbesondere über so genannten Kettenbetrug Subunternehmer eingesetzt, Rechnungen gefälscht und Schwarzgeld generiert, um damit Schwarzarbeiter zu bezahlen. Diese Strukturen versuchen die Kontrollbehörden aufzubrechen und insbesondere die organisierte Form der Schwarzarbeit zu verfolgen. Die Bekämpfung der organisierten Form der Schwarzarbeit rückt dadurch für die FKS und die mit ihr kooperierenden Kontrollbehörden zwangsläufig immer mehr in den Mittelpunkt. 

Vor dem Hintergrund mutet die Aussage des ehemaligen Finanzministers Theo Weigel "Samstags und Schwarz" sei die florierendste Firma der Bundesrepublik, mittlerweile doch arg verstaubt an. Nichtsdestotrotz steckt trotzdem bereits im Kleinen, in der Anmerkung eines Kunden „Ich brauche keine Rechnung“ oder auch umgekehrt „Mit oder ohne Rechnung?“ die Aufforderung zum mehrfachen Steuer- und Sozialversicherungsbetrug. Denn - aber das ist ebenfalls keine neue Erkenntnis - Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung schädigen in erheblichem Maße die Volkswirtschaft, haben gravierende Beitragsausfälle in der Sozialversicherung zur Folge und gehen dadurch zulasten der Solidargemeinschaft.

Es grüßt Sie 

Ihr Matthias Janitzky

Mein Kommentar
Sie sind nicht eingeloggt
Bitte benachrichtigen Sie mich bei neuen Kommentaren.
Ihr Kommentar erscheint unter Verwendung Ihres Namens. Weitere Einzelheiten zur Speicherung und Nutzung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
0 Kommentare zu diesem Beitrag
Banner LexLohn 2024_355x280px_Produkte Beton.png
banner-arbeits-und-lohnsteuerrecht.png
SX_LOGIN_LAYER