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Was ist einkommen- bzw. lohnsteuerlich zu erwarten, wenn….

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…es zu einer Neuauflage der großen Koalition kommen sollte? Alles erst einmal im Konjunktiv geschrieben, denn die Fortsetzung der großen Koalition hängt – wie bekannt – vom Votum der SPD-Mitglieder ab. Sie entscheiden, auch unter Beachtung dessen, worauf sich die Verhandlungsführer der CDU/CSU und der SPD in einem Koalitionsvertrag geeinigt haben, über die Neuauflage der großen Koalition. 

Liebe Leserin, lieber Leser,

am 07.02.2018 haben sich die an einer Regierungsbildung interessierten Parteien CDU, CSU und SPD auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Auf 177 Seiten wird in prosaartigen Worten ausgeführt, wie eine neue Dynamik in Deutschland entstehen soll. Eine neue Dynamik braucht aber auch eine dynamische Steuerpolitik. Einen Bereich deckt hier die Einkommensteuer/Lohnsteuer ab.   

Ganz allgemein gilt das Versprechen, die Steuerbelastung der Bürger nicht zu erhöhen. Das ist gut! Eine neue Dynamik steuerlich befeuern sollen auch alte Bekannte. Die Themen „Bekämpfung der Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung, Steuervermeidung und Geldwäsche“, „Steuervereinfachung“ und „Verbesserung der elektronischen Kommunikation mit der FinVerw“ sind augenscheinlich als Dauerthemen belegt und standen bereits zuletzt im Fokus der großen Koalition. So soll z.B. auch der Zoll, der im Bereich der Bekämpfung der Schwarzarbeit mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) Prüfungsaufgaben übernimmt, im personellen Bereich aufgestockt werden. Auch das ist gut!1

Aber es gibt auch Neues! Einig ist man sich über die Abschaffung des ab 1991 zunächst befristet als Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer eingeführten Solidaritätszuschlags (Solis).

Allerdings soll die Abschaffung schrittweise erfolgen. Rein haushaltspolitisch gedacht verständlich, betrugen die Einnahmen in 2016 durch den Soli in Deutschland rund 16,85 Milliarden Euro. Fest im Blick hat man jedoch zunächst nur die erste Stufe. So soll der Soli ab 2021 in einem ersten Schritt für ca. 90% der den Soli zahlenden Bürger abgeschafft werden. Dies führt für die von der Abschaffung profitierenden Bürger zu einer Steuerentlastung von ca. zehn Milliarden Euro.

Erreicht werden soll das Vorhaben durch Einführung einer Freigrenze mit eingebauter Gleitzone. Im Ergebnis werden somit diejenigen vom Soli entlastet, deren Einkommen darunter liegt. Alle oberhalb der Grenze müssen grundsätzlich weiterhin den Soli zahlen, wobei eine Belastung mit dem Soli über eine ins Einkommensteuergesetz implementierte Gleitzone schrittweise erfolgen soll. Bei einer avisierten Quote von ca. 90% aller Soli zahlender Bürger müsste die Freigrenze bei einem Alleinverdiener ungefähr bei einem zu versteuernden Einkommen von 58.000 Euro einsetzen, bei Verheirateten/Verpartnerten entsprechend dem doppelten Betrag. In Geld ausgesprochen bedeutet das bei einem Alleinverdiener ohne Kinder und einem zu versteuernden Einkommen von 58.000 Euro eine Steuerentlastung von ca. 865 Euro/Jahr. Bei Verheirateten/Verpartnerten mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Einkommen von 116.000 Euro beträgt die Steuerentlastung ca. 1.400 Euro/Jahr.  

Offen ist, wie die ab der Freigrenze einsetzende Gleitzone ausgestaltet werden soll. Dies bleibt augenscheinlich ebenso wie die endgültige Abschaffung des Solis weiteren Koalitionsverhandlungen vorbehalten.

Im Einzelnen ist darüber hinaus im Bereich Einkommensteuer/Lohnsteuer folgendes geplant:

  • Alle zwei Jahre ist weiterhin ein Bericht zur Entwicklung der kalten Progression geplant, um dann den Einkommensteuertarif entsprechend zu bereinigen. Dabei werden die Grenzwerte des progressiven Steuertarifs analog zur geschätzten Inflationsrate des Vorjahres mit Wirkung ab dem 1.1. des Folgejahres erhöht. Von „kalter Progression" spricht man, wenn trotz einer Lohnerhöhung nach Abzug der Steuern und Sozialabgaben und unter Berücksichtigung der Inflation die tatsächliche Kaufkraft sinkt.

  • Überprüfung der pauschalen Steuerfreibeträge für Menschen mit einer Behinderung

  • Erhöhung des Kindergeldes um insgesamt 25 Euro in zwei Stufen. Hierzu soll das Kindergeld zum 01.07.2019 um zehn und zum 01.01.2021 um weitere 15 Euro je Kind angehoben werden. Eine Erhöhung des Kindergeldes zieht automatisch auch eine Erhöhung der Kinderfreibeträge nach sich. Eine Erhöhung der an den Kinderfreibetrag angegliederten Freibeträge für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf ist nicht erkennbar geplant.

  • Einführung einer vorausgefüllten Steuererklärung für alle Steuerpflichtigen bis zum Veranlagungszeitraum 2021.

  • Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Elektro- oder ein extern aufladbares Hybridelektrofahrzeug als Dienstwagen auch zur Privatnutzung ist bisher schon für die Ermittlung des geldwerten Vorteils der inländische Bruttolistenpreis (pauschale Nutzungswertmethode) oder die Abschreibungshöhe (Fahrtenbuchmethode) pauschal um die darin enthaltenen Kosten für das Batteriesystem zu mindern. Geplant ist nunmehr den bei der pauschalen Dienstwagenbesteuerung solcher Fahrzeuge auf den inländischen Bruttolistenpreis anzuwendenden Prozentsatz von 1% auf 0,5% abzusenken. Es bleibt zu hoffen, dass bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils nach der Fahrtenbuchmethode eine analoge Regelung gefunden wird. In dem Zusammenhang schön zu hören ist, dass bis 2020 mindestens 100.000 zusätzliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge verfügbar sein sollen, wovon mindestens 1/3 Schnellladesäulen sein sollen.

  • Ehegatten sollen über das Faktorverfahren besser informiert werden. Personen mit der Steuerklassenkombination III/V sollen in den Steuerbescheiden regelmäßig über das Faktorverfahren informiert und auf die Möglichkeit des Wechsels zur Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor hingewiesen werden.

Das ist der Plan für den Bereich Einkommensteuer/Lohnsteuer. Jetzt muss die SPD nur noch das Mitgliedervotum über den ausgehandelten Koalitionsvertrag mit der CDU/CSU bestehen. Anfang März sind wir schlauer und dann schauen wir mal, wo uns die neue Dynamik hinführt.
Es grüßt Sie   

Ihr Matthias Janitzky 


1 siehe hierzu auch meinen Blog vom 16.07.2017 „Milliardengeschäft Schwarzarbeit“

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