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Umsetzung der DSGVO: Aktuelles aus Gesetzgebung und Verwaltung

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Kurz vor Anwendbarkeit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25 Mai 2018 war der bayerische Gesetzgeber erwartungsgemäß recht aktiv. 

1. Gesetzgebung in Bayern

Neues Bayerisches Datenschutzgesetz ist im Gesetz- und Verordnungsblatt erschienen

Das vom Landtag Ende April beschlossene neue Bayer. Datenschutzgesetz ist im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht worden: (https://www.verkuendung-bayern.de/files/gvbl/2018/08/gvbl-2018-08.pdf).

Mit Art. 39 b dieses Gesetzes wurden 21 weitere Landesgesetze an die DSGVO angepasst. Neben redaktionellen Anpassungen und Anpassungen von Verfahrensvorschriften an die DSGVO finden sich dort auch materielle Änderungen, u.a.

  • im Bayer. Verfassungsschutzgesetz (Art. 39 b Abs. 1)

  • im Bayer. Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (Art. 39 b Abs. 15)

  • im Bayer. Rundfunkgesetz (Art. 39 b Abs. 17) und

  • im Bayer. Pressegesetz (Art. 39 b Abs. 16) und

  • im Bayer. Mediengesetz (Art. 39 b Abs. 18).

Neues Personalaktenrecht im Bayer. Beamtengesetz

Mit dem „Gesetz zur Änderung personalaktenrechtlicher und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ vom 18. Mai 2018 wurde unter anderem das Bayerische Beamtengesetz (BayBG) an die DSGVO angepasst: (https://www.verkuendung-bayern.de/files/gvbl/2018/09/gvbl-2018-09.pdf).

Umsetzung der Richtlinie 680/2016 im Bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG)

Mit dem Gesetz zur Neuordnung des bayerischen Polizeirechts (PAG-Neuordnungsgesetz) vom 18. Mai 2018 wurde im Bayerischen Polizeiaufgabengesetz die Richtlinie zum Datenschutz bei Polizei und Justiz für den Polizeibereich umgesetzt: (https://www.verkuendung-bayern.de/files/gvbl/2018/09/gvbl-2018-09.pdf).

Dieses Gesetz enthält in § 6 bereits eine Änderung des neuen BayDSG. In Art. 29 BayDSG wird eine Regelung zu DNA-Untersuchungen eingefügt, von der Personen betroffen sind, die „regelmäßig Aufgaben im Rahmen polizeilicher oder strafprozessualer Ermittlungen wahrnehmen und dabei möglicherweise mit Spurenmaterial in Kontakt geraten“. 

Änderung des Bayerischen-E-Government-Gesetzes (BayEGovG)

Mit dem „Gesetz zum weiteren Nachvollzug der Datenschutz-Grundverordnung im Landesrecht“ vom 18. Mai 2018 wurden das Bayerische-E-Government-Gesetzes BayEGovG und das Bayerische Geodateninfrastrukturgesetz (BayGDIG) an die DSGVO angepasst (https://www.verkuendung-bayern.de/files/gvbl/2018/09/gvbl-2018-09.pdf).

2. Berichtigung der Datenschutz-Grundverordnung

Im Amtsblatt der EU ist eine umfangreiche zweite Berichtigung der DSGVO erschienen: (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L:2018:127:FULL&from=DE). Neben offensichtlichen Schreib- und Verweisungsfehlern im Verordnungstext werden auch verschiedene Erwägungsgründe berichtigt.

3. Datenschutzreform-Arbeitshilfen des StMI werden fortgeschrieben

Die vom Bayer. Staatsministerium des Innern und für Integration herausgegebenen „Arbeitshilfen zur praktischen Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung, der Richtlinie (EU) 2016/680 (Richtlinie zum Datenschutz bei Polizei und Justiz) und des neuen Bayerischen Datenschutzgesetzes“ wurden durch ein neues Kapitel „Datenschutz-Geschäftsordnung“ ergänzt. Darin findet sich insbesondere ein Muster für eine Datenschutz-Geschäftsordnung staatlicher Behörden mit Erläuterung: https://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/sus/datensicherheit/arbeitshilfen_stand_22_5_2018_neu.pdf

4. Gesamtkommentierung des neuen Bayerischen Datenschutzgesetzes kommt Ende Juni

Die Kommentierung des gesamten neuen Bayerischen Datenschutzgesetzes erscheint Ende Juni im Kommentar DATENSCHUTZ  IN  BAYERN, Bayer. Datenschutzgesetz, Datenschutz-Grundverordnung (29. Aktualisierung). Damit wird eine zeitnahe Information der behördlichen Praxis gewährleitet.

Anton Knoblauch
Mitautor Datenschutz in Bayern

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