Am 1.7.2022 steht für Arbeitgeber eine wichtige Änderung in Bezug auf erkrankte Mitarbeiter an: arbeitsunfähige Beschäftigte müssen ab diesem Zeitpunkt keine AU-Bescheinigung mehr vorlegen. Vielmehr ...
In der Praxis muss sich der Arbeitgeber die Frage stellen, ob er seine Mitarbeiter verpflichten kann, während der Arbeitszeit eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.