Zulagenzahlung für die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit gem. § 14 TVöD
Der Arbeitgeber kann im Rahmen seines Direktionsrechts nicht nur dauerhaft entgeltgruppenwertgleiche Tätigkeiten übertragen, sondern es können vorübergehend auch höherwertige Tätigkeiten übertragen werden.
§ 14 TVöD schafft dafür die Rahmenbedingungen. Die Rechtsprechung hierzu hat sich seit dem Jahr 2005 kontinuierlich entwickelt und die Thematik ausgeschärft.
Dieses Webinar befasst sich mit den Grundlagen der Zulagenzahlung und den dabei zu beachtenden Regularien. Als jahrzehntelang erfahrener Referent des KAV NW und Kommentator des § 14 TVöD gibt Herr Dahl zudem hilfreiche Praxistipps rund um das Thema und stellt auch den wichtigen Bezug zum Eingruppierungsrecht her.
Neuere Rechtsprechung zur Zulagenzahlung rundet dieses exklusive Kompakt-Webinar ab.
Sie haben zudem die Möglichkeit, Ihre Fragen während der Webinars direkt an den Referenten zu stellen und mit ihm in den Austausch zu gehen. Den Mittschnitt stellen wir Ihnen im Nachgang zur Veranstaltung zur Verfügung.
Das Webinar eignet sich für Teilnehmende mit und ohne Vorkenntnisse.
Inhalte des Webinars
- Handelt es sich um eine höherwertige Tätigkeit?
- Liegt dazu eine entsprechende Stellenbewertung vor?
- Soll diese dauerhaft oder vorübergehend wahrgenommen werden?
- Gibt es nachweislich eine arbeitgeberseitige Übertragung
- In welchem Zeitumfang und für welche Dauer soll die höherwertige Tätigkeit vorübergehend ausgeübt werden?
- Verfügt der Beschäftigte über die notwendige Qualifikation?
Nach Abarbeitung dieser und noch weiterer Prüfschritte sowie unter Beachtung der existierenden arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung steht dann einer tarifvertrags- und rechtsprechungskonformen Übertragung der vorübergehenden höherwertigen Tätigkeit nichts mehr im Wege.
Bestandteile
Im Preis sind folgende Leistungen enthalten:
Zugang zum rehm Campus
Webinar-Mitschnitt (Aufzeichnung)
Präsentationsunterlagen des Webinars
Fragenkatalog mit Antworten der Vortragenden
Personalisiertes Teilnahmezertifikat