Die Novellierung der Landesbauordnung NRW (BauCode NRW) und ihre Umsetzung in der bauordnungsrechtlichen und kommunalen Praxis
Ein echtes Must-have-Webinar, wenn Sie in der Bauordnung tätig sind und auf alle Änderungen vorbereitet sein möchten.
Am 15. Juli 2026 hat der nordrhein-westfälische Landtag die dritte Novelle der Landesbauordnung 2018 verabschiedet – den sogenannten „BauCode NRW. Mit Stichtag 1. September 2026 gilt neues Recht und verändert die bauordnungsrechtliche Praxis grundlegend. Für Bauaufsichtsbehörden, planende Gemeinden und Entwurfsverfassende gilt: Keine Schonfrist. Kein Übergangsjahr. Alle Bauanträge, die ab diesem Tag eingehen, werden nach neuem Recht entschieden.
Die Novellierung ist gekennzeichnet durch eine zunehmende Privatisierung bauordnungsbehördlicher Aufgaben und Erleichterungen, die die Baukosten senken sollen. Mit der Einführung der Genehmigungsfiktion entsteht der Eindruck, dass ein Genehmigungsmanagement in einer Bauaufsichtsbehörde zunehmend wichtiger wird als die Überprüfung materiell-rechtlicher Vorgaben. Hierüber muss jetzt geredet werden. Gesetze verabschieden ist das eine. Die Umsetzung ist das andere – und sie beginnt jetzt. Behörden müssen ihr Genehmigungsmanagement neu aufstellen. Gemeinden müssen den Wohnungsbauturbo bauordnungsrechtlich einbetten und hierbei ihr Vorgehen mit der Bauaufsichtsbehörde koordinieren. Entwurfsverfassende und auch die Bauherrschaft tragen mehr Eigenverantwortung als je zuvor.
Was sich ändert – und warum es jetzt brennt
Der BauCode NRW bringt tiefgreifende Neuerungen:
- Genehmigungsfiktion (§ 74 BauO NRW n.F.): Wird im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nicht innerhalb der gesetzlichen Frist entschieden, gilt die Genehmigung als erteilt – automatisch, unter bestimmten Bedingungen. Das gilt ausschließlich für Bauanträge ab dem 1. September 2026. Wer vorher einreicht, fällt noch unter altes Recht.
- Privatisierung bauordnungsbehördlicher Aufgaben: Mehr Verantwortung auf Bauherrschaften und qualifizierte Sachverständige – weniger Prüfung durch die Behörde.
- Erleichterungen beim Bauen im Bestand: Umnutzung von Büro- und Ladenflächen zu Wohnraum, Aufstockungen, neue Regelungen für Bestandsbauteile – der Wohnungsbauturbo bekommt bauordnungsrechtlichen Rückenwind und ist deshalb auch ein wichtiges Thema für die planenden Gemeinden.
- Brandschutztechnische Erleichterungen und neue Anforderungen an bautechnische Nachweise.
- Digitaler Bauantrag als Standard – ab dem 1. September 2026 gilt: digital first.
- Neuer § 89a BauO NRW: Das Zusammenspiel zwischen gemeindlicher Zustimmung (§ 36a BauGB), dem Bau-Turbo (§ 246e BauGB) und den bauordnungsrechtlichen Entscheidungsfristen wird erstmals ausdrücklich geregelt.
Inhalte des Webinars
- Brandschutztechnische Erleichterungen
- Schaffung von Wohnraum im Bestand
- Bautechnische Nachweise
- Baugenehmigungsverfahren
- Behandlung des Bauantrages
- Einführung der Genehmigungsfiktion
- Die untere Bauaufsicht als Genehmigungsmanagement
- Hinweise zur Vorbereitung und Umsetzung in der Bauaufsichtsbehörde
Der Referent
Manfred Müser ist Fachbereichsleiter Stadtentwicklung und Baurecht und Fachdienstleiter der Bauordnung der Stadt Voerde und Fachdozent für Bau- und Planungsrecht seit März 2009.
Bestandteile
Im Preis sind folgende Leistungen enthalten:
- Zugang zum rehm Campus
- Teilnahme am Live-Webinar
- Webinar-Mitschnitt (Aufzeichnung)
- Präsentationsunterlagen des Webinars
- Fragenkatalog mit Antworten der Vortragenden
- Personalisiertes Teilnahmezertifikat