Wie beauftrage ich einen Gerichtsvollzieher in Bayern?
Welche Rechte habe ich als Gläubiger im Falle des untätigen Gerichtsvollziehers?
Der Gerichtsvollzieher als Vollziehungsbeamter der Kommune – was kann die Kasse als Vollstreckungsbehörde verlangen?
Die Beauftragung des Gerichtsvollziehers ist in Bayern eine Möglichkeit der Vollstreckung von offenen Forderungen. Allerdings ist der Umgang mit den, durch das Privatrecht geprägten, Justizbeamten in den Kommunen nicht immer einfach. Auch hier schlägt der Fachkräftemangel deutlich zu. Was kann eine Kasse tun, um das Ergebnis dieser Form der Zwangsvollstreckung zu optimieren. Welche Pflichten hat der Gerichtsvollzieher und welche Rechte die Kasse als Gläubigerin.
Auf den Punkt:
- Wo ist in Bayern das Recht der Beauftragung des Gerichtsvollziehers verankert?
- Was ist die Gerichtsvollziehergeschäftsanweisung (GVGA)
- Welche Paragraphen der GVGA sind für mich als Gläubiger besonders interessant?
- Wie kann ich mich gegen die Vorgehensweise des Gerichtsvollziehers ggf. wehren?
- Muster einer Beauftragung.
Zielgruppe:
Mitarbeiter*innen in kommunalen Kassen in Bayern
Leiter*innen und Mitarbeiter*innen von Vollstreckungsbehörden
Kämmerer/Kämmerinnen
Bestandteile
Im Preis sind folgende Leistungen enthalten:
- Zugang zum rehm Campus
- Teilnahme am Live-Webinar
- Webinar-Mitschnitt (Aufzeichnung)*
- Präsentationsunterlagen des Webinars
- Fragenkatalog mit Antworten der Vortragenden*
- Personalisiertes Teilnahmezertifikat
*Vorbehaltlich der Zustimmung des/der Vortragenden