Dr. Bernhard Burkholz,
Vors. Richter am VG
Dr. Bernhard Burkholz hat sich schon im Studium auf das öffentliche Recht spezialisiert und im Jahr 1987 in diesem Rechtsgebiet im Rahmen seiner Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Öffentliches Recht an der Universität Frankfurt am Main promoviert. Er war nach dem 2. Staatsexamen (ebenfalls 1987) und einer vorübergehenden Beschäftigung als freier Rechtsanwalt beim Hessischen Rundfunk für drei Jahre mit zivilrechtlichem Schwerpunkt tätig. Es folgten sechs Jahre in der Abteilung Recht und Verfassung der Hessischen Staatskanzlei, bevor er 1998 seine Tätigkeit als Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main aufnahm. Seit Februar 2014 ist er Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht. Seine Kammer ist u. a. zuständig für das Recht der Finanzdienstleistungsaufsicht, Kommunalrecht und Umweltinformationsrecht. Im Nebenamt fungiert Dr. Burkholz als Leiter von Arbeitsgemeinschaften für Rechtsreferendare; außerdem ist er Autor eines Kommentars zum Landesgleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen und Mitautor bei Kommentaren zum HPVG sowie zum Beamtenstatusgesetz und zum HBeamtVG. Vortrags- und Fortbildungstätigkeiten runden sein Tätigkeitsfeld ab.
Hessisches Bedienstetenrecht - HBR
Teil IV: Beamtenrecht
13518 Seiten
Hessisches Bedienstetenrecht - HBR
Teilausgabe I: Personalvertretungsrecht
7044 Seiten