Dr. Bernhard Langenbrinck,
Hauptgeschäftsführer des Kommunalen Arbeitgeberverbands Nordrhein-Westfalen
Dr.
Bernhard Langenbrinck ist seit 2011 Hauptgeschäftsführer des Kommunalen
Arbeitgeberverbandes NRW und seit über zwei Jahrzehnten mit Fragen des
Arbeits- und Tarifrechts befasst. Er ist sowohl aktiv in die
Tarifverhandlungen zum TVöD eingebunden als auch als Mitglied der
Lenkungsgruppe der kommunalen Arbeitgeber bei den Verhandlungen über
eine neue Entgeltordnung für den kommunalen öffentlichen Dienst
unmittelbar an der Erabeitung der neuen Eingruppierungsregelungen
beteiligt gewesen.
BAT Kommentar
Bundesangestelltentarifvertrag (Bund, Länder, Gemeinden)
7518 Seiten
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TVöD Entgeltordnung VKA
Eingruppierung in der Praxis
3710 Seiten
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TVöD Entgeltordnung Bund
Eingruppierung in der Praxis
3230 Seiten
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TV-L Entgeltordnung
Eingruppierung in der Praxis
3654 Seiten
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TVöD Kommentar inkl. Lexikon Arbeitsrecht ö.D.
Tarif- und Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst
13340 Seiten
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