Dr. Johannes Meister,
Richter am BVerwG
Jahrgang 1976. Studium der Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität Gießen. 2001 Erstes Staatsexamen. Von 2001 bis 2003 wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Professur für Öffentliches Recht, Rechtsvergleichung und Verwaltungswissenschaft in Gießen (Prof. Dr. Thomas Groß). 2003 Promotion zum Dr. iur. mit der Arbeit „Das telekommunikationsrechtliche Frequenzplanungsrecht im System des allgemeinen Planungsrechts“. 2005 Zweites Staatsexamen. Ab 2006 Richter im hessischen Justizdienst. 2009 Ernennung zum Richter auf Lebenszeit in der ordentlichen Gerichtsbarkeit. 2010 bis 2013 Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht (Dezernat BVR Prof. Dr. Michael Eichberger). 2013 bis 2015 Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Staatsgerichtshof des Landes Hessen. 2015 Versetzung an das Verwaltungsgericht Gießen. Dort Beisitzer in der u.a. für das Öffentliche Dienstrecht zuständigen 5. Kammer. Zum 1. Januar 2016 Ernennung zum Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof. Dort von 2016 bis 2022 Beisitzer in dem für das Öffentliche Dienstrecht zuständigen 1. Senat sowie den Senaten für Disziplinarsachen (Bund und Land). 2019/2020 Teilabordnung an den Hessischen Landtag zur Wahrnehmung der Aufgabe als Verfahrensführer des Wahlprüfungsgerichts zur Prüfung der Gültigkeit der Wahl zum Hessischen Landtag vom 28. Oktober 2018. Am 17. Januar 2022 Ernennung zum Richter am Bundesverwaltungsgericht. Zunächst Beisitzer in dem für das Öffentliche Dienstrecht zuständigen 2. Revisionssenat. Seit September 2022 Beisitzer im 8. Revisionssenat (u.a. Vermögensrecht, Kommunalrecht, Finanzdienstleistungsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht). Neben der Tätigkeit als Autor im HBR auch tätig als Referent für Fortbildungsveranstaltungen im Beamten- und Verwaltungsprozessrecht.