Sebastian Günther,
Rechtsanwalt
Sebastian Günther ist als Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Berlin ausschließlich im Arbeitsrecht tätig und hat sich auf den öffentlichen Dienst spezialisiert. Er betreute bei der Verlagsgruppe Hüthig-Jehle-Rehm im Produktmanagement den Sponer/Steinherr-Kommentar zum TVöD/TV-L, bevor er Anfang 2012 als Justiziar zum Kommunalen Arbeitgeberverband Berlin ging. Er ist Partner der auf das öffentliche Dienstrecht spezialisierten Kanzlei HAHN | KROLL | GÜNTHER Rechtsanwälte und betreute im Verband (bis Februar 2016) als auch in der Kanzlei Mandanten überwiegend im Bereich des TVöD und TV-L. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen im Bereich des Tarifrechts (Arbeitszeit und Eingruppierung), des Personalvertretungs-/Betriebsverfassungsrechts und im Kündigungsrecht.