Lizenzbestimmungen für CD/DVD-ROM-Produkte
Diese Lizenzbestimmungen - in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung - gelten für Verträge über den Erwerb von CD/DVD-ROM-Produkten (Software und Datenbanken) zwischen der Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH (im Folgenden „Verlag“) und Kunden.
Im Übrigen gelten neben diesen speziellen Lizenzbestimmungen für CD/DVD-ROM-Produkte ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH
A. Software auf CD/DVD-ROM
Gegenstand dieser Lizenzbestimmungen ist insbesondere die Einräumung von Nutzungsrechten an
Software des Verlages. Die Regelungen dieser Lizenzvereinbarung gelten auch für die Nutzungsberechtigung an Updates, Ergänzungen, Add-On-Komponenten oder sonstigen für die Verwendung mit der Software bestimmte Zusatzprogramme, die dem Kunden vom Verlag zur Verfügung gestellt werden.
1. Lizenzgewährung
Der Verlag räumt dem Kunden das einfache, nicht ausschließliche und zeitlich sowie räumlich unbeschränkte Recht ein, die Software in maschinenlesbarer Form (Objectcode) sowie die Dokumentation vertragsgemäß zu nutzen. Dokumentation in diesem Sinne ist elektronisch in die Software integriert oder auf dem mitgelieferten Datenträger gespeichert. Ein darüber hinausgehender Erwerb von Rechten an der Software und der Dokumentation erfolgt nicht.
2. Einzelplatz- und Mehrfachlizenzen
2.1 Der Kunde ist nur berechtigt, eine Kopie der Software auf einer einzelnen Recheneinheit (Computer) zu installieren, zu verwenden, darauf zuzugreifen, anzuzeigen und auszuführen. Die Software darf nicht über ein Netzwerk verwendet werden, es sei denn, es wird ausdrücklich eine Netzwerklizenz eingeräumt
2.2 Wird die Verwendung der Software über ein Local-Area-Network (Netzwerk) ermöglicht, ist der Erwerb einer gesonderten Netzwerklizenz erforderlich. Wird die Netzwerklizenz zur Nutzung durch einen Nutzer erteilt (Single-User), ist nur jeweils eine einzige Person gleichzeitig zur Nutzung der Software berechtigt. Wird die Netzwerklizenz zur Nutzung durch mehrere Nutzer erteilt (Multi-User), ist jeweils die Zahl von Personen, die der Zahl der erworbenen Lizenzen entspricht, gleichzeitig zur Nutzung der Software berechtigt.
2.3 Die Netzwerklizenz berechtigt nicht zur Nutzung der Software in einem öffentlichen Netzwerk zur sonstigen öffentlichen Zugänglichmachung. Bei einem WLAN sind geeignete Verschlüsselungsmaßnahmen zu treffen, so dass Dritte auf das lizensierte Material keinen Zugriff erlangen können.
3. Schranken des Nutzungsrechts
3.1 Das Nutzungsrecht ist auf den Objektcode der Software beschränkt. Der Verlag ist nicht verpflichtet, dem Kunden den Quellcode der Software zur Verfügung zu stellen. Dem Kunden ist es untersagt, den Objektcode der Software zurückzuentwickeln (reverse engineering), zu reassemblen oder in sonstiger Weise aufzudecken, zu bearbeiten oder zu ändern. Zur Dekompilierung des Objektcodes ist der Kunde nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, insbesondere nur, soweit dies zur Herstellung der Interoperabilität mit anderen Programmen notwendig ist, ihm die hierzu erforderlichen Informationen noch nicht zugänglich gemacht worden sind und sich die Dekompilierungsarbeiten auf die Teile der ursprünglichen Software beschränken.
3.2 Der Kunde darf nur eine Sicherungskopie ausschließlich zu eigenen Archivierungszwecken und zur eigenen Verwendung der Software fertigen. Jegliche weitergehende Vervielfältigung der Software ist nicht gestattet, es sei denn, sie dient der ordnungsgemäßen Ausführung der Software (z.B. zur Bildschirmdarstellung und Zwischenspeicherung im RAM).
3.3 Die Software darf lediglich einheitlich verwendet werden. Das Abtrennen einzelner Komponenten ist nicht gestattet.
3.4 Enthält die überlassene Software Dokumentationen, die elektronisch in die Software integriert oder auf dem mitgelieferten Datenträger gespeichert sind (elektronische Dokumentation), ist der Kunde berechtigt, eine Kopie dieser elektronischen Dokumentation zu drucken. Eine darüber hinausgehende Vervielfältigung der mitgelieferten Dokumentationen, die nicht der bloßen Darstellung auf dem
Computermonitor dient, eine Bearbeitung oder öffentliche Zugänglichmachung sind nicht gestattet.
4. Übertragung
4.1 Die eingeräumten Nutzungsrechte dürfen nicht geteilt werden. Der Kunde ist nur dann berechtigt, seine Rechte aus dieser Lizenzvereinbarung zu übertragen, wenn er folgende Bedingungen einhält:
a) die sich aus diesen Lizenzbedingungen ergebenden Nutzungsrechte werden in ihrer Gesamtheit übertragen;
b) der Kunde übergibt dem Empfänger sämtliche von ihm gefertigte Kopien der Software, einschließlich der zugehörigen Datenträger und Dokumentationen;
c) der Kunde löscht die installierte Software, so dass eine Wiederherstellung ausgeschlossen ist und
d) der Empfänger stimmt diesen Lizenzbedingungen zu.
4.2 Eine Vermietung oder sonstige zeitweise entgeltliche Nutzungsüberlassung ist nicht gestattet. Eine Unterlizensierung ist nicht gestattet.
B. Datenbanken auf CD/DVD-ROM
1. Der Verlag räumt dem Nutzer das einfache, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die Datenbank vertragsgemäß zu nutzen.
2. Der Nutzer ist berechtigt, auf die Datenbank zuzugreifen, in der Datenbank zu recherchieren und die abgerufenen Daten für den eigenen Gebrauch zu verwenden. Dies schließt das Recht ein, für die eigene Recherchenachbereitung Rechercheergebnisse bzw. die abgerufenen Dokumente abzuspeichern und auszudrucken. Eine darüber hinausgehende Nutzung ist unzulässig, insbesondere das Kopieren von Daten auf weitere Datenträger zu sonstigen Zwecken, die Verwendung von Daten zur Herstellung mehr als nur einzelner Vervielfältigungsstücke, zur Herstellung systematischer Sammlungen oder zur gewerblichen Nutzung.
3. Der Nutzer erkennt an, dass es sich bei der Datenbank sowohl um ein schutzfähiges Datenbankwerk im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 1 UrhG als auch um eine schutzfähige Datenbank im Sinne von § 87a Abs. 1 UrhG handelt. Des Weiteren erkennt der Nutzer an, dass der Verlag "Hersteller" der Online-Datenbank im Sinne von § 87a Abs. 2 UrhG ist. Die zur Nutzung der Datenbank erforderlichen Computerprogramme unterfallen, sofern sie nicht bereits nach den Vorschriften über Datenbankwerke oder Datenbanken geschützt sind, dem Schutz der §§ 69a ff. UrhG. Auch die Rechte an allen übrigen Bestandteilen de Datenbanken, insbesondere Nutzungs- und Leistungsschutzrechte an den enthaltenen Inhalten, liegen beim Verlag.
C. Verstoß gegen diese Lizenzbedingungen
Verstößt der Kunde gegen diese Lizenzbedingungen, ist der Verlag berechtigt, dem Kunden das Nutzungsrecht an der Software und den Dokumentationen bzw. an der Datenbank zu entziehen, es sei denn, der Kunde hat den Verstoß nicht zu vertreten. Sonstige gesetzliche Rechte des Verlages bleiben unberührt. Der Kunde wird insbesondere darauf hingewiesen, dass der Verlag berechtigt ist, die gesetzlichen Ansprüche nach §§ 97 ff. UrhG geltend zu machen (z.B. Schadensersatz, Herausgabe des erzielten Gewinns, Beseitigung u.a.).
Wichtiger Hinweis:
Es gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH.
5. Angaben zum Anbieter
Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH
Im Weiher 10, 69121 Heidelberg
Sitz der Gesellschaft: Heidelberg
Eingetragen beim Amtsgericht Mannheim
unter HRB 337678
USt.Ident.Nr.: DE 811 158 336
Geschäftsführer: Dr. Karl Ulrich
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