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Änderung der Wertgrenzen im Anwendungsbereich der VOB/A

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen veröffentlicht die Erhöhung der Wertgrenzen im Anwendungsbereich der VOB/A für Freihändige Vergaben und für Direktaufträge.

Das Bundeskabinett hatte am 11. Dezember 2024 für  die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen die Wertgrenzen für Direktaufträge nach § 14 UVgO befristet bis zum 31. Dezember 2024 von 1.000 Euro auf 15.000 Euro angehoben. In diesem Zusammenhang wurden die im Anwendungsbereich der VOB/A krisenbedingt angehobenen Wertgrenzen von 3.000 Euro auf 5.000 Euro bzw. 8.000 Euro bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Eine allgemeine Erhöhung der Auftragswertgrenzen im Anwendungsbereich der VOB/A erfolgte seinerzeit noch nicht, wurde jedoch vom Bundesbauministerium im Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss (DVA) zur Diskussion gestellt. Mit Newsletter vom 16. Dezember 2024 hatten wir darüber berichtet.

Der DVA hat nunmehr die Wertgrenzen im Anwendungsbereich der VOB/A für Freihändige Vergaben und Direktaufträge ebenfalls angehoben.

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Befristet bis zum 31. Dezember 2025 dürfen Bauleistungen mit sofortiger Wirkung wie folgt beschafft werden:

  • Freihändige Vergabe bis 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer
  • Direktauftrag bis 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer

Die Änderung der Wertgrenzen ist im Bundesanzeiger veröffentlicht (BAnz AT 02.04.2025 B7). Anzumerken ist noch, dass die Bundesländer für ihren Zuständigkeitsbereich zum Teil deutlich höhere Wertgrenzen festgelegt haben, die im jeweiligen Land vorrangig gelten.

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Verfasser: Dietmar Altus und Rudolf Ley

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