Beschaffung von Recyclingpapier durch öffentliche Auftraggeber als Teil einer nachhaltigen Beschaffung
Der diesjährige Papieratlas-Wettbewerb stand – wie auch schon im Vorjahr – unter der Schirmherrschaft der Bundesumweltministerin Steffi Lemke. Mit dem Wettbewerb sucht die „Initiative Pro Recyclingpapier" gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium, dem Umweltbundesamt, dem Deutschen Städtetag, dem Deutschen Städte- und Gemeindebund, dem Deutschen Landkreistag sowie dem Deutschen Hochschulverband jedes Jahr die recyclingpapierfreundlichsten Städte, Landkreise und Hochschulen Deutschlands.
Seit 16 Jahren fördert der Papieratlas nachhaltiges Handeln am Beispiel von Recyclingpapier. Durch die Würdigung der Vorreiter motiviert der Wettbewerb jedes Jahr mehr Kommunen und Hochschulen zur Umstellung auf Papier mit dem Blauen Engel.
Städte ab 40.000 Einwohnern, alle Landkreise sowie Hochschulen ab 1.000 Studierenden waren eingeladen, ihre Daten zum Papierverbrauch und zur Nutzung von Recyclingpapier mit dem Blauen Engel einzureichen. Der Papieratlas würdigt dieses Engagement und macht die Einspareffekte bei Wasser, Energie und CO2-Emissionen transparent.
Das Umweltzeichen Blauer Engel und seine Vergabekriterien erfüllen grundsätzlich die vergaberechtlichen Maßgaben. Der Blaue Engel ist ein sogenanntes TYP I – Umweltzeichen, welches auf der internationalen Norm DIN EN ISO 14024 „Umweltkennzeichnungen und -deklarationen - Umweltkennzeichnung Typ I – Grundsätze und Verfahren (ISO 14024:2018)“ basiert. Es unterscheidet sich durch die umfassende und unabhängige Auszeichnung der besseren Produkte einer Produktgruppe von solchen Produktkennzeichen, die beispielsweise nur ein Kriterium betrachten oder von Herstellern selbst vergeben werden (s. https://www.blauer-engel.de/de/blauer-engel/unser-zeichen-fuer-die-umwelt).
Der öffentlichen Hand obliegt mit Blick auf eine nachhaltige Beschaffung eine besondere Vorbildfunktion, die insbesondere auch durch die Verwendung von Recyclingpapier mit dem „Blauen Engel“ erzielt werden könne, insbesondere da seit der Novellierung des Vergaberechts, Umweltzeichen direkt in der Leistungsbeschreibung einschließlich deren technischen Anforderungen genannt werden können (s. § 34 VgV; § 24 UVgO). Für Bundesbehörden ist die Verwendung von Papier mit dem Blauen Engel nicht nur eine Möglichkeit, sondern ein erklärtes Ziel im Sinne einer nachhaltigen Beschaffung.
Am 1. Februar 2023 erfolgte der Startschuss zum Papieratlas 2023. Städte und Landkreise sowie Hochschulen waren eingeladen, ihre Daten zum Papierverbrauch und zur Verwendung von mit dem „Blauen Engel“ zertifizierten Recyclingpapier bei der Initiative Pro Recyclingpapier einzureichen. Recyclingpapier mit dem Blauen Engel ist die nachhaltigste Wahl bei Papier. Das bestätigt die kürzlich veröffentlichte Ökobilanz des Umweltbundesamtes (UBA, Aktualisierte Ökobilanz von Grafik- und Hygienepapier; 123/2022, Stand: August 2022).
Im Vergleich zu Frischfaserpapier spart Recyclingpapier durchschnittlich 78 Prozent Wasser, 68 Prozent Energie und 15 Prozent CO2-Emissionen. Der Papieratlas 2023 verdeutlicht in eindrucksvoller Weise das Engagement für eine nachhaltige Papierbeschaffung und stellt zugleich die Einspareffekte durch die Nutzung von Recyclingpapier in Bezug auf die Einsparung von Ressourcen im Verbrauch an Wasser, Holz sowie Energie und CO2- Emissionen dar (s. Pressemitteilung IPR v. 1.2.2023).
Im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung im Bundesumweltministerium in Berlin wurden am 10. Oktober 2023 die Ergebnisse des Papieratlas 2023 vorgestellt und die Siegerinnen und Sieger in den Kategorien „Recyclingpapierfreundlichste/r Stadt/Landkreis/Hochschule“, „Aufsteiger des Jahres“ und „Mehrfachsieger“ vom Parlamentarischen Staatssekretär bei der Bundesumweltministerin ausgezeichnet.
Der Papieratlas 2023 bildet den Papierverbrauch und die Recyclingpapierquoten von 230 Teilnehmern (Städte, Landkreise und Hochschulen) ab.
Die am Städtewettbewerb teilnehmenden 96 Groß- und Mittelstädte nutzen durchschnittlich 89 Prozent mit dem „Blauen-Engel“ zertifiziertes Recyclingpapier. Am Landkreiswettbewerb beteiligen sich 80 Landkreise mit einer durchschnittlichen Recyclingpapierquote von 80 Prozent. Der Hochschulwettbewerb verzeichnet durchschnittlich 67 Prozent Papier mit dem Blauen Engel in den 54 teilnehmenden Hochschulen. Gemeinsam bewirken die Kommunen und Hochschulen mit der Verwendung von Recyclingpapier in nur einem Jahr eine Einsparung von 137 Gigawattstunden Energie und 600 Millionen Litern Wasser (s. Pressemitteilung IPR v. 10.10.2023)
Mehr als zwei Drittel der deutschen Großstädte beteiligen sich am Papieratlas 2023: 55 Städte mit über 100.000 Einwohner haben ihre Daten eingereicht. Von den Mittelstädten nehmen 41 teil. Die durchschnittliche Recyclingpapierquote der teilnehmenden Städte liegt mit 89,12 Prozent leicht unter dem Rekordniveau des Vorjahres. Ausschlaggebend waren Lieferengpässe im ersten Halbjahr 2022, wodurch einige Städte zwischenzeitlich auf Papiere ohne Blauen Engel zurückgreifen mussten. 21 Städten war es dennoch möglich, in ihren Verwaltungen eine Recyclingpapierquote von 100 Prozent sicherzustellen.
Die durchschnittliche Recyclingpapierquote der teilnehmenden Landkreise ist im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken auf 79,84 Prozent. Ausschlaggebend waren Lieferengpässe bei Recyclingpapier im ersten Halbjahr 2022, wodurch einige Landkreise zwischenzeitlich auf Papiere ohne Blauen Engel zurückgreifen mussten. Anderen Kreisverwaltungen war es dennoch möglich, ausschließlich Recyclingpapier zu beschaffen: Mit erstmals 29 Landkreisen erreicht der Papieratlas 2023 hier einen neuen Rekord.
Die teilnehmenden Hochschulen verwenden durchschnittlich 66,86 Prozent Papier mit dem Blauen Engel. Die Recyclingpapierquote ist im Vergleich zum Rekordniveau des Vorjahres wieder gesunken. Ausschlaggebend waren auch wie in der Kommunalverwaltung Lieferengpässe bei Recyclingpapier im ersten Halbjahr 2022, wodurch einige Hochschulen zwischenzeitlich auf Papiere ohne Blauen Engel zurückgreifen mussten (Papieratlas 2023, Kommunen, Landkreise, Hochschulen, Pressemitteilung IPR v. 10.10.2023).
Die durch die IPR erhobenen Daten zeigen, dass der Einsatz von Recyclingpapier gegenüber der Verwendung von Frischfaserpapieren in der öffentlichen Verwaltung deutlich in den Vordergrund gerückt ist. Ein deutliches Zeichen für die verstärkte Akzeptanz hinsichtlich des Einsatzes von Recyclingpapier ist die stetig steigende Beteiligung von öffentlichen Verwaltungen einschließlich der Hochschulen an der von der Initiative Pro Recyclingpapier, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, dem Umweltbundesamt, dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund bereits seit 16 Jahren initiierten Umfrage zur Nutzung von Recyclingpapier im kommunalen Verwaltungsbereich.
Bereits zum sechsten Mal haben auch Landkreise am Wettbewerb teilgenommen. Die teilnehmenden 80 Landkreise erzielten eine durchschnittliche Recyclingpapierquote von 79,84 %. Bedingt durch Lieferprobleme im Jahr 2022 hat sich die Quote gegenüber dem Erhebungsjahr 2022 leicht um ca. 4 % verringert.
Daneben beteiligten sich 54 Universitäten und Fachhochschulen am Wettbewerb mit einer Recyclingpapierquote von 66,86 % (Vorjahr: 79,26 %). Auch hier trugen Lieferprobleme im Jahr 2022 zu einer Verringerung der Quote bei.
Das Umweltbundesamt weist daraufhin, dass beim ökologischen Systemvergleich Papierprodukte aus Altpapier hinsichtlich Ressourcenverbrauchs, Abwasserbelastung, Wasser- und Energieverbrauch wesentlich günstiger abschneiden als Papierprodukte mit überwiegendem Primärfaseranteil. Bei der Herstellung von Druckerzeugnissen trägt somit die Verwendung von Papieren mit hohen Altpapieranteilen zur Schonung von Ressourcen, insbesondere des Ökosystems Wald, und zur Verminderung des Abfallaufkommens bei (https://www.blauer-engel.de/de/produktwelt/druckereien-und-druckerzeugnisse).
Nach Darstellung der IPR führte die Nutzung von Recyclingpapier im Vergleich zu Frischfaserpapier zu folgenden Einsparungen:
|
|
Wasser |
Energie |
CO2 |
Holz |
|
Universitäten / Fachhochschulen |
28,1 |
6,3 |
107,2 |
1,6 |
|
Groß- und Mittelstädte |
476,2 |
111,9 |
1.888,3 |
27,3 |
|
Landkreise |
83,0 |
18,7 |
316 |
4,5 |
Ergebnis Städtewettbewerb:
Die Auszeichnung als „Recyclingpapierfreundlichste Stadt“ 2023 erhielt Mönchengladbach. Mit der ausschließlichen Verwendung von Blauer-Engel-Papier und 18 Sonderpunkten belegt die Stadt im Westen Nordrhein-Westfalens den ersten Platz. Die Städte Bottrop und Hameln erreichen mit Recyclingpapierquoten von ebenfalls 100 Prozent sowie jeweils 17 Sonderpunkten den zweiten Platz. Auf den Plätzen 4 bis 10 folgen die Städte Bremen, Landshut, Amberg, Konstanz, Potsdam, Münster und Rheine.
Abb. Anteil an der Nutzung von Recyclingpapier – Städte
Daten: IPR, Papieratlas 2023
|
2009 |
2010 |
2012 |
2014 |
2016 |
2018 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
|
67,73 % |
65,62 % |
71,33 % |
82,08 % |
85,01 % |
87,15 % |
91,06 % |
92,58 % |
93,66 % |
89,12 % |
Abb. Anteil an der Nutzung von Recyclingpapier – Städte nach Bundesländern
Daten: IPR, Papieratlas 2023

|
Bayern |
Baden-Württemberg |
Berlin |
Bremen |
Brandenburg |
Hamburg |
Hessen |
Nordrhein-Westfalen |
|
90,35 % |
89,31 % |
100 % |
97,85 % |
98,01 % |
90,83 % |
60,71 % |
87,99 % |
|
Niedersachsen |
Mecklenburg-Vorpommern |
Rheinland-Pfalz |
Saarland |
Sachsen |
Sachsen-Anhalt |
Schleswig-Holstein |
Thüringen |
|
94,92 % |
22,36 % |
85,98 % |
49,61 % |
53,46 % |
81,20 % |
98,03 % |
71,19 % |
Abb. Nutzung von Recyclingpapier in den Verwaltungen, Schulen und Hausdruckereien der Städte Berlin, Hamburg, Köln und München
Daten: IPR, Papieratlas 2023

|
|
Jahr 2013 |
Jahr 2014 |
Jahr 2018 |
Jahr 2020 |
Jahr 2021 |
Jahr 2022 |
Jahr 2023 |
|
Berlin |
100,00 % |
100,00 % |
99,89 % |
99,99 % |
99,99 % |
99,99 % |
100,00 % |
|
Hamburg |
73,84 % |
75,59 % |
79,97 % |
80,43 % |
90,33 % |
98,77 % |
90,76 % |
|
Köln |
82,15 % |
88,58 % |
80,37 % |
85,92 % |
81,82 % |
84,97 % |
56,57 % |
|
München |
96,38 % |
99,17 % |
97,53 % |
96,74 % |
97,15 % |
98,27 % |
97,66 % |
Die Nutzung von Recyclingpapier in den Millionenstädten liegt – wie bereits in den Vorjahren – auf einem sehr hohen Niveau. Insbesondere Berlin, München und Hamburg sind Vorbilder für die nachhaltige Papierbeschaffung mit dem Blauen Engel.
Ergebnisse Landkreise:
Auf Kreisebene konnte sich der Landkreis Viersen als „Recyclingpapierfreundlichste Landkreis“ 2023 durchsetzen. Mit einer Einsatzquote von 100 Prozent Blauer-Engel-Papier und 19 Sonderpunkten belegt der Kreis am Niederrhein den ersten Platz in der Auswertung. Die Landkreise Cochem-Zell und Schweinfurt nutzen ebenfalls ausschließlich Recyclingpapier mit dem Blauen Engel und erreichen mit jeweils 18 Sonderpunkten gemeinsam den zweiten Platz. Auf den weiteren Plätzen der Top 10 folgen der Kreis Coesfeld, der Ennepe-Ruhr-Kreis, der Kreis Warendorf, der Kreis Ahrweiler, der Kreis Euskirchen, der Landkreis Starnberg und der Kreis Wesel.
Der Landkreis Celle erhält die Auszeichnung „Aufsteiger des Jahres“ 2023. Innerhalb eines Jahres hat der niedersächsische Landkreis den Anteil von Papier mit dem Blauen Engel in der Verwaltung um 52,66 Prozentpunkte auf nunmehr 71,34 Prozent ausgebaut und erreicht damit die höchste Steigerung im Vergleich zum Vorjahr. Auf den weiteren Plätzen folgen der Kreis Pinneberg und der Rhein-Neckar-Kreis.
Abb. Entwicklung der Nutzung von Recyclingpapier 2023 – Landkreise
Daten: IPR, Papieratlas 2023
|
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
|
65,48 % |
78,54 % |
85,48 % |
84,07 % |
84,60 % |
79,84 % |
Ergebnisse Hochschulen:
Als „Recyclingpapierfreundlichste Hochschule“ 2023 wurde die Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde. Mit einer Recyclingpapierquote von 100 Prozent und 18 Sonderpunkten setzte sich die Hochschule an die Spitze der Auswertung. Auf dem zweiten Platz folgte die Hochschule Esslingen mit ebenfalls 100 Prozent Blauer-Engel-Papier und 17 Sonderpunkten. Mit einer Recyclingpapierquote von 100 Prozent in der Verwaltung und jeweils 15 Sonderpunkten erreichten die Freie Universität Berlin und die Hochschule Osnabrück den dritten Platz.
Die Technische Universität Braunschweig erhielt die Auszeichnung „Aufsteiger des Jahres“ 2023. Innerhalb eines Jahres hat die Universität den Anteil von Papier mit dem Blauen Engel in der Verwaltung um 50,02 Prozentpunkte auf nunmehr 62,71 Prozent ausgebaut und erreicht damit die höchste Steigerung im Vergleich zum Vorjahr.
Abb. Entwicklung der Nutzung von Recyclingpapier 2023 – Hochschulen
Daten: IPR, Papieratlas 2023

|
Jahr 2016 |
Jahr 2017 |
Jahr 2018 |
Jahr 2019 |
Jahr 2020 |
Jahr 2021 |
Jahr 2022 |
Jahr 2023 |
|
57,65 % |
65,84 % |
68,78 % |
70,53 % |
75,34 % |
77,99 % |
79,26 % |
66,86 % |
Initiative Pro Recyclingpapier
Die Initiative Pro Recyclingpapier (IPR) ist eine Wirtschaftsallianz aus 26 Unternehmen verschiedener Branchen, die sich am Beispiel von Recyclingpapier für nachhaltiges Handeln einsetzt. Ziel der Initiative ist es, den Nutzen von Recyclingpapier für den Klima- und Ressourcenschutz zu unterstreichen sowie Unternehmen und öffentliche Verwaltungen zur Umstellung ihres Papierbedarfs zu motivieren.
Die IPR wurde im Jahr 2000 gegründet, um das Image und die Akzeptanz von Papier mit dem Blauen Engel zu verbessern und mittels eines positiven Wettbewerbs die ökologischen Einsparpotentiale von Recyclingpapier in den Verwaltungen auszuschöpfen.
Mit bundesweiten Projekten und Kampagnen ist es der IPR seit ihrer Gründung gelungen, Recyclingpapier aus der Öko-Nische zu heben, ganze Sektoren zur Umstellung zu bewegen, Vorurteile abzubauen und den Blauen Engel als Wegweiser für eine nachhaltige Papierbeschaffung zu positionieren.
Die aktuellen Leitprojekte richten sich an Kommunen und Hochschulen (Papieratlas), Unternehmen (CEOs bekennen Farbe), Schulen (Recyclingpapier bildet!) sowie Bundesbehörden und weitere Organisationen (Grüner beschaffen).
Wichtige Partner der IPR sind das Bundesumweltministerium, das Umweltbundesamt, der Deutsche Städtetag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund, der Deutsche Landkreistag, der Deutsche Hochschulverband sowie Umwelt- und Verbraucherorganisationen.
Abb. Produktion und Verbrauch von Papier, Karton und Pappe in Deutschland 1990 – 2022
(Daten: DIE PAPIERINDUSTRIE e.V. Adenauerallee 55, D-53113 Bonn, Leistungsbericht Papier 2023 – Alle Angaben in 1.000 t)

Nach Erhebungen des Verbandes Deutscher Papierfabriken (vdp) verzeichnete der Papierverbrauch in Deutschland bis zum Jahr 2017 eine stetige Zunahme von 15,460 Mio. t im Jahr 1990 bis zu 20,641 Mio. t im Jahr 2017. Im Jahr 2018 wurde erstmals beim Papierverbrauch ein leichter Rückgang um ca. 460.000 t verzeichnet. Dieser Trend setzte sich bis zum Jahr (Ausnahme im Jahr 2021) fort.
Nach dem Ergebnis einer Studie des Instituts für Energie- und Umweltforschung Heidelberg gGmbH (ifeu) im Auftrag des Umweltbundesamtes (Stand: August 2022) beträgt der jährliche Verbrauch von Büropapier in Deutschland rund 600.000 t/a (IPR 2016). Laut (IPR 2015) liegt der Marktanteil von 100 % recyceltem Büropapier in Deutschland bei 14 %. Dies entspricht 84.000 t/a.
Zum Zeitpunkt der Gründung der Initiative Pro Recyclingpapier in Jahr 2000 betrug der Marktanteil in diesem Segment lediglich 7 %.
Abb. Rechnerischer Verbrauch von Papier, Karton und Pappe nach Ländern in 1000 t
(Daten: DIE PAPIERINDUSTRIE e.V. Adenauerallee 55, D-53113 Bonn, Leistungsbericht Papier 2023, Statistiken zum Leistungsbericht 2023)

Der Überblick ausgewählter Länder zeigt, dass hier grundsätzlich Bemühungen zu erkennen sind, den Verbrauch an Papier zu reduzieren. Ausgehend vom Erhebungsjahr 2014 konnten bis zum Jahr 2020 Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Schweden, Brasilien, Japan, Kanada und die USA eine Reduzierung des Papierverbrauchs erreichen. Dieser Trend hat sich für das Jahr 2021 nicht fortgesetzt. Hier sind jeweils leichte Steigerungen des Papierverbrauchs zu verzeichnen.
Der Weg zum Recyclingpapier
(Die Vergabekriterien gelten für Produkte und Erzeugnisse gemäß Anhang A der RAL-UZ 14a, z.B. Recyclingpapiere für den grafischen Bereich gemäß der Sortenstatistik „Grafische Papiere“, z.B. Zeitungsdruckpapier, Druck- und Schreibpapiere, Wertzeichen- und Dokumentenpapiere, Digitaldruck- und Inkjetpapiere sowie Abdeckpapiere für den Einsatz bei Maler- und Lackierarbeiten)
Die Auszeichnung der Gewinner des Papieratlas 2023 durch die Bundesumweltministerin gibt Anlass, sich mit dem Thema Recyclingpapier zu befassen.
Abfälle aus Papierfabriken wurden schon früh wieder in den Produktionsprozess zurückgeführt. Gebrauchte Papiere (Altpapiere) fanden in Deutschland bereits in den zwanziger Jahren des letzten Jahrhunderts als „Rohstoffquelle“ Verwendung. Nach Erhebungen der Interessengemeinschaft von Papiergroßhändlern (IGEPA) aus dem Jahr 1998 betrugt der Altpapier-Rohstoffanteil seinerzeit ca. 20 %.
Reine Recyclingpapiere stehen dem Markt seit mehr als 40 Jahren zur Verfügung. Galten Recyclingpapiere in den frühen Jahren ihrer Markteinführung Anfang der 70-Jahre noch als grau und unansehnlich, so hat sich in der Wahrnehmung von Recyclingpapier in den ersten Jahren nach der Jahrtausendwende ein Bewusstsein- und Imagewandel vollzogen, der eine steigende Akzeptanz des Recyclingpapiers sowohl im Bereich der grafischen Papiere als auch der Hygienepapiere bewirkt hat. Heutige grafische Recyclingpapiere erfüllen höchste Ansprüche sowohl hinsichtlich einer störungsfreien Verwendung in Druckern unabhängig vom Druckmedium als auch bei der Farbwiedergabe sowie der Alterungsbeständigkeit.
Abb. Altpapieraufkommen
(Daten: DIE PAPIERINDUSTRIE e.V. Adenauerallee 55, D-53113 Bonn, Leistungsbericht Papier 2023, Statistiken zum Leistungsbericht 2023, Angaben in 1.000 Tonnen)

Laut aktuellen Daten des Verbandes Deutscher Papierfabriken e.V. (neu: DIE PAPIERINDUSTRIE e.V. Adenauerallee 55 D-53113 Bonn) wurde in Deutschland im Jahr 2022 gegenüber dem Erhebungsjahr 2017 ein rückläufiger Papierverbrauch in Höhe von ca. 2,5 Mio. t verzeichnet. Der Rückgang des Papierverbrauches insgesamt spiegelt sich auch im Verbrauch von Altpapier wider. Betrug der Verbrauch von Altpapier im Jahr 2018 noch 17,200 Mio. t so stieg der Altpapierverbrauch zunächst bis zum Jahr 2021 auf 18,297 Mio. Tonnen an und verringerte sich im Jahr 2022 mit 17.038 Mio. Tonnen noch unter den Wert von 2017.
Die Altpapierrücklaufquote fiel leicht von 79 % im Jahr 2020 auf 76 % im Jahr 2021 bzw. auf 74 % im Jahr 2022 zurück. Die Altpapiereinsatzquote blieb konstant bei 79 %. Die Altpapierverwertungsquote liegt wie im Jahr 2021 bei ca. 95 %.
Abb. Altpapierrücklaufquote, Altpapiereinsatzquote und Altpapierverwertungsquote in Deutschland 1990 bis 2010
(Quelle: DIE PAPIERINDUSTRIE e.V. Adenauerallee 55 D-53113 Bonn, Statistiken zum Leistungsbericht 2023)

Die Vergabegrundlage für Umweltzeichen, Recyclingpapier RAL-UZ 14a, Ausgabe Januar 2018; Nr. 3.1 / Nr. 2.1 der DIN EN 643 (11/2014) definiert Altpapier als Oberbegriff für Papiere und Pappen, die nach Gebrauch oder Verarbeitung erfassbar anfallen. Das Altpapier wird beim Papierrecycling in Wasser aufgelöst, papierfremde Stoffe wie z.B. Heftklammern werden aussortiert. Das verbleibende Papier wird in seine einzelnen Papierfasern zerlegt, gereinigt und anschließend zu neuem Papier gepresst. Im Vergleich zu Frischfaser-Papieren muss kein neues Holz geschlagen werden. Um die Kriterien nach der RAL(DE)-UZ 14a (Blauer Engel) zu erfüllen, müssen die Papierfasern zu 100% aus Altpapier bestehen, davon müssen mindestens 65 % der unteren, mittleren und krafthaltigen Altpapiersorten (gebrauchte Pappe aus Wellpappe) eingesetzt werden. Betroffen sind Produkte und Erzeugnisse gemäß Anhang A der RAL-UZ 14a, z.B. Recyclingpapiere für den grafischen Bereich gemäß der Sortenstatistik „Grafische Papiere“, z.B. Zeitungsdruckpapier, Druck- und Schreibpapiere, Wertzeichen- und Dokumentenpapiere, Digitaldruck- und Inkjetpapiere (s. Umweltbundesamt, https://www.umweltbundesamt.de/themen/recyclingpapier-eine-gute-alternative-zu, Stand: 19.9.2022).
Optische Aufheller und Gefahrstoffe wie z.B. Quecksilber-, Blei-, Cadmium- oder Chrom VI – Verbindungen sowie Farbmittel, Oberflächenveredelungsmittel, Hilfs- und Beschichtungsstoffe dürfen nicht eingesetzt werden. Hierzu gehören Stoffe, die gemäß den Kriterien der EG-Verordnung 1272/2008 (oder der Richtlinie 67/548 EWG ) gentechnische Defekte verursachen, Krebs erzeugen oder die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen können (Quelle: RAL DE-UZ 14a, Ausgabe Januar 2018, Fränkische Straße 7, 53229 Bonn).
Recyclingpapier gibt es in verschiedenen Weißgraden. Es eignet sich nahezu für jede Anwendung im Büro oder im Haushalt. Die Zertifizierung mit dem „Blauen Engel“ garantiert dabei, dass die Papierfasern zu 100 % aus der Wiederverwertung von Altpapier gewonnen werden (Der Blaue Engel; https://www.blauer-engel.de/de/produktwelt/druck-und-pressepapier-ueberwiegend-aus-altpapier, Stand:19.9.2022). Der Blaue Engel garantiert zudem, dass dem Papier bei der Herstellung keine schädlichen Chemikalien oder optischen Aufheller zugesetzt werden. Die Verwendung von Altpapier bei der Herstellung von grafischen Papieren trägt zur Schonung von Ressourcen insbesondere des Ökosystems Wald und zur Verminderung des Abfallaufkommens bei, besonders beim Einsatz von Altpapier aus haushaltsnaher und gewerblicher Erfassung. Die mit der Zellstoff- und Holzstofferzeugung unmittelbar verbundenen Umweltbelastungen werden vermieden (Vergabegrundlage für Umweltzeichen, Recyclingpapier RAL-UZ 14a, Ausgabe Januar 2018, RAL gGmbH Siegburger Straße 39, 53757 Sankt Augustin).
Zur Herstellung von 500 Blatt Primärfaserpapier werden ca. 130 Liter Wasser, 7,5 Kg Holz und ca. 27 Kilowattstunden Energie benötigt sowie 2,6 kg Kohlenstoffdioxid ausgestoßen. Dem stehen bei der Erzeugung von einem Kilogramm Recyclingpapier ca. 2,8 kg Altpapier, 10,5 Kilowattstunden Energie, ein Wasserverbrauch von ca. 51 Liter und ein CO2 -Ausstoß von ca. 2,2 kg gegenüber.
Quelle: Nachhaltigkeitsrechner der IPR, 2022.
Bereits im Jahr 1992 hatte der Deutsche Bundestag beschlossen, dass in der Bundesverwaltung der Verwendung von Recyclingpapier der Vorzug zu geben ist.
In der Fortführung dieser Entscheidung und im Hinblick auf eine stärkere Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien durch ressourceneffizientes und klimaschonendes Handeln der öffentlichen Verwaltung forderte das „Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit“ der Bundesregierung vom 30. März 2015 u.a. in der Bundesverwaltung eine Einsatzquote von Recycling-Papier von 95 % bis zum Jahr 2020 (s. Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung Beschluss vom 30. März 2015 – Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit). Die Weiterentwicklung des „Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit“ der Bundesregierung vom 25. August 2021 geht über die Maßnahmenprogramme der Vorjahre hinaus. Es sieht u.a. vor, dass für Kopierpapier ausschließlich Recyclingpapier mit dem Blauen Engel (DE-UZ 14a) in 60 bis 80er Weiße zu beschaffen ist. Ferner müssen Papierdruckerzeugnisse prioritär auf Papier mit dem Blauen Engel gedruckt werden, zugelassene Alternative ist eine Zertifizierung nach FSC Recycled, nur ausnahmsweise kann Papier mit dem EU-Ecolabel verwendet werden. Auf Frischfaserpapier soll verzichtet werden. Hygienepapiere (z. B. Papierhandtücher, Toilettenpapier, Taschentücher, Küchentücher) müssen die Kriterien des Blauen Engel (DE-UZ 5) erfüllen und müssen bis 2025 zu 95 Prozent aus Recyclingpapier hergestellt werden (s. Maßnahmenprogramm der Bundesregierung zur nachhaltigen Verwaltung vom 25. August https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/1953740/d54a3a3d36e719c23f76bbd5d1edac5c/2021-08-25-massnahmenprogramm-nachhaltigkeit-2021-data.pdf).
Recyclingpapiere nach den Kriterien des Blauen Engel erfüllen höchste Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit (DIN EN 12281) und an die Papierhaltbarkeit (ISO 20404). Bei schonender Behandlung und Lagerung sind sie mehrere 100 Jahre haltbar
(s. Umweltbundesamt, Blauer Engel; Grafische Papiere und Kartons aus 100% Altpapier (Recyclingpapier und -karton) (DE-UZ 14a), (s. https://www.blauer-engel.de/de/produktwelt/grafische-papiere-und-kartons-aus-100-altpapier-recyclingpapier-und-karton).
Die Nutzung von Recyclingpapier leistet darüber hinaus einen Beitrag zur Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, Stand: 10.8.2021. Dies gilt in besonderem Maße für den Einsatz von Altpapier aus haushaltsnaher und gewerblicher Erfassung, die nach Erhebungen des Umweltbundesamtes mit über 80 % den Großteil des anfallenden Altpapiers ausmachen (Positionspapier des Umweltbundesamtes, Stand 2014; https://www.papiernetz.de/wp-content/uploads/uba_positionspapierarchivierbarkeit.pdf, Stand: 19.9.2022).
Kern des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist eine neu geschaffene fünfstufige Abfallhierarchie nebst ihrer Umsetzung (Grundsätze und Pflichten der Erzeuger und Besitzer von Abfällen sowie der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, §§ 6–8 KrWG). Die Abfallhierarchie legt die grundsätzliche Stufenfolge aus Abfallvermeidung, Wiederverwendung, Recycling und sonstiger, u. a. energetischer Verwertung von Abfällen und schließlich der Abfallbeseitigung fest. Vorrang hat die jeweils beste Option aus Sicht des Umweltschutzes. Dabei sind neben den ökologischen Auswirkungen auch technische, wirtschaftliche und soziale Folgen zu berücksichtigen.
Nach § 45 KrWG ist die öffentliche Verwaltung verpflichtet, durch ihr Verhalten zum Schutz von Menschen und Umwelt beizutragen und insbesondere bei der Gestaltung von Arbeitsabläufen, der Beschaffung oder Verwendung von Material und Gebrauchsgütern, bei Bauvorhaben und sonstigen Aufträgen zu prüfen, ob und in welchem Umfang Erzeugnisse eingesetzt werden können, die
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in rohstoffschonenden, energiesparenden, wassersparenden, schadstoffarmen oder abfallarmen Produktionsverfahren hergestellt worden sind,
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durch Vorbereitung zur Wiederverwendung oder durch Recycling von Abfällen, insbesondere unter Einsatz von Rezyklaten, oder aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt worden sind,
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sich durch Langlebigkeit, Reparaturfreundlichkeit, Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit auszeichnen oder
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im Vergleich zu anderen Erzeugnissen zu weniger oder schadstoffärmeren Abfällen führen oder sich besser zur umweltverträglichen Abfallbewirtschaftung eignen (s. auch Handbuch für die umweltfreundliche Beschaffung, HJR-Verlag, München; Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) v. 24.02.2012 i.d.F.v. 10.8.2021).
Abb. Papierlabel
(Quelle: IPR - Labelübersicht, https://www.papiernetz.de/wp-content/uploads/labeluebersicht.pdf)

Dietmar Altus


