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Bundestariftreuegesetz – Vergaberechtstransformationsgesetz

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 20.12.2024 zu den Gesetzesentwürfen zum Bundestariftreuegesetz und zum Vergaberechtstransformationsgesetz Stellung genommen.

Den Gesetzesentwürfen der Bundesregierung waren umfangreiche Konsultationen vorausgegangen, an denen sich Organisationen, Unternehmen und Verbände sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger beteiligt haben. Wir hatten hierüber mit den Newslettern vom 10.9.2024 und 28.11.2024 ausführlich berichtet.

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Beide Gesetzesvorhaben wurden vom Bundesrat im Grundsatz begrüßt. Mit Blick auf das Bundestariftreuegesetz bat der Bundesrat die Bundesregierung allerdings um Prüfung, inwieweit die Einbeziehung von Lieferleistungen in das Gesetzesvorhaben praktikabel sei. Nach Auffassung des Bundesrates ergeben sich Fragen hinsichtlich der rechtlichen und praktischen Umsetzung, insbesondere auch in Bezug auf die Möglichkeit der Kontrollen. Eine Lieferleistung könne sich von der Herstellung diverser Produkte im Rahmen globaler Lieferketten bis hin zur regionalen Zustellung erstrecken. Die Abgrenzung der Abschnitte, welche in den Anwendungsbereich der Tariftreueregelungen fallen, erscheint aus Sicht des Bundesrates hier nur schwerlich auswählbar und kontrollierbar zu sein. Die hieraus resultierenden rechtlichen und praktischen Fragestellungen sollten vor der Einbeziehung abschließend geklärt sein.

In seiner Stellungnahme zum Entwurf des Vergabetransformationsgesetzes begrüßt der Bundesrat die Zielsetzung, die nachhaltige und soziale Beschaffung zu stärken, sowie die Regelungen des Gesetzentwurfs zur Entlastung und Beschleunigung der vergaberechtlichen Vorschriften. Der Bundesrat bezweifelt jedoch, dass der Bund die Gesetzgebungskompetenz für Regelungen, die Vorgaben zu den öffentlichen Beschaffungsgegenständen betreffen, innehat und bittet insoweit um Prüfung im weiteren Gesetzgebungsverfahren. Des Weiteren bittet der Bundesrat, dass dringend gebotene Ergänzungsvorschläge, die im Rahmen der Länderanhörung zu dem Gesetzesvorhaben eingebracht wurden und bislang keinen Eingang in den Gesetzesentwurf gefunden haben, in den Gesetzesentwurf aufzunehmen. Dieses betrifft insbesondere beschleunigte Verfahren im Rahmen der Beschaffung von Leistungen zur Härtung der Cyber- und Informationssicherheit und von besonderen Infrastrukturprojekten. Vor dem Hintergrund der Geldwäscheprävention hat der Bundesrat dafür plädiert, in den §§ 123 und 124 GWB einen klarstellenden Hinweis aufzunehmen, dass Unternehmen, bei denen es keine wirtschaftlichen Eigentümerinnen bzw. Eigentümer gibt, von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden können.

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Das Schicksal der beiden Gesetzentwürfe erscheint vor dem Hintergrund der bevorstehenden Neuwahlen zum Bundestag mehr als ungewiss. Besonders das Bundestariftreuegesetz ist politisch umstritten und das Vergaberechtstransformationsgesetz scheint nicht die Bedeutung zu haben, dass sich die Bundesregierung und die Opposition darauf in der verbleibenden Legislative noch ausnahmsweise verständigen. Gesetzentwürfe, die in der laufenden Legislaturperiode nicht mehr beschlossen werden, fallen der sog. sachlichen Diskontinuität anheim. In der neuen Legislaturperiode müsste das Gesetzgebungsverfahren gänzlich von vorne neu beginnen.

Verfasser: Dietmar Altus/Rudolf Ley

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