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Das Umweltbundesamt veröffentlicht einen Leitfaden zur öffentlichen Beschaffung von Kommunalfahrzeugen1

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Im Rahmen seiner Publikationen zur umweltfreundlichen Beschaffung hat das Umweltbundesamt einen weiteren Leitfaden veröffentlicht.

Lesen Sie hier den Newsletterbeitrag vom September 2020 als PDF-Download.


Zielsetzung dieses Leifadens ist es, den Beschaffungsstellen vor Ort Informationen und Empfehlungen zur Einbeziehung von Umweltkriterien in die Vergabeunterlagen für die Beschaffung von Kehrmaschinen und Abfallsammelfahrzeugen sowie für mobile Maschinen und Geräte gemäß VO (EU) 2016/16282, mit konventionellen Antriebssystemen „an die Hand“ zu geben. Der Leitfaden führt die Beschaffer durch die entscheidenden Bereiche des Vergabeverfahrens und gibt Hilfestellung bei der Implementierung von Umweltkriterien in die Leistungsbeschreibung, bei der Festlegung von Zuschlagskriterien sowie bei der Nachweisführung durch Gütezeichen. Die Einhaltung von Grenzwerten von Geräusch- und Schadstoffemissionen bildet das zentrale Thema des Leitfadens. Der Leitfaden schließt mit einem Anbieterfragebogen zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Kommunalfahrzeugen. Der Fragebogen kann als Anlage zur Leistungsbeschreibung Verwendung finden. Hinsichtlich der Beschreibung eindeutiger umweltbezogener Anforderungen ist ein entsprechender Verweis in der Leistungsbeschreibung ausreichend.

Verfasser: Dietmar Altus


Anlage:
Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Kommunalfahrzeugen


1 Kriterien des „Blauen Engels“ (DE-UZ 59a – Kommunalfahrzeuge)

2 VERORDNUNG (EU) 2016/1628 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. September 2016 über die Anforderungen in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte für gasförmige Schadstoffe und luftverunreinigende Partikel und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1024/2012 und (EU) Nr. 167/2013 und zur Änderung und Aufhebung der Richtlinie 97/68/EG, Amtsblatt der Europäischen Union v. 16.09.2016 L 252/53

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