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Leitfaden zur Nutzung des Wettbewerbsregisters

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Das Bundeskartellamt aktualisiert den Leitfaden zur Nutzung des Wettbewerbsregisters.

Seit dem 1.6.2022 sind aufgrund § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) öffentliche Auftraggeber nach § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind.

Sektorenauftraggeber nach § 100 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie Konzessionsgeber nach § 101 Absatz 1 Nummer 1 und 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sind ab Erreichen der Schwellenwerte des § 106 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verpflichtet, bei der Registerbehörde vor Zuschlagserteilung abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigen, gespeichert sind.

Das Bundeskartellamt hat den Leitfaden zur Nutzung des Wettbewerbsregisters aktualisiert. Der Leitfaden richtet sich an Beschäftigte von Auftraggebern bzw. mitteilenden Behörden, die mit der Abfrage des bzw. der Mitteilung zum Wettbewerbsregister über das Wettbewerbsregisterportal betraut sind (im Folgenden „Nutzer“ genannt). Der Leitfaden ist nunmehr auf der Homepage des Bundeskartellamtes verfügbar. (Stand: Oktober 2023)

Der Leitfaden führt auf über 30 Seiten in anschaulichen Schritten den Weg von der Registrierung als Nutzer über die Erstellung des Nutzerzertifikats bis zur Pflege der eigenen Kontaktdaten aus.

Der Leitfaden zur Nutzung des Wettbewerbsregisters wird ergänzt durch den Leitfaden für die Registrierung projektbezogener Auftraggeber nach § 99 Nr. 4 GWB beim Wettbewerbsregister.

Dieser Leitfaden richtet sich ausschließlich an projektbezogene Auftraggeber im Sinne von § 99 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), d.h. an Auftraggeber, die nur aufgrund der überwiegenden öffentlichen Subventionierung eines bestimmten Bauvorhabens oder damit in Verbindung stehender Dienstleistungen oder Wettbewerbe öffentliche Auftraggeber sind.

Der Leitfaden führt den Nutzer von der Registrierung für die Abfrage beim Wettbewerbsregister über das Ausfüllen des Antragsformulars bis zur Pflege der eigenen Kontaktdaten sowie zum Verfahren für das Stellen von Folgeanträgen.

Dietmar Altus


Anlagen:

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