Neues im Bereich der IT-Beschaffung: EVB-IT liegen in englischer Übersetzung vor
1. Bisher keine englische Fassung der EVB-IT
Die Beschaffung von IT-Leistungen erfolgt durch öffentliche Auftraggeber in der Bundesrepublik Deutschland regelmäßig auf der Grundlage der Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen(EVB-IT).
Diese Verträge stehen über die Webseite des CIO des Bundes [www.cio.bund.de] allen Interessierten zum freien Download zur Verfügung.
Auch wenn die EVB-IT bei europaweiten Ausschreibungen im Supplement des Amtsblatts der Europäischen Union bekanntgegeben werden und sich damit an alle europäischen Anbieter richten, werden sie stets lediglich in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt. Dies stellt ein nicht unbeträchtliches Hindernis für Anbieter mit Niederlassungen im nicht deutschsprachigen Raum dar.
Die IT-Recht Kanzlei wurde daher in den letzten Jahren immer wieder mit Fragen nach englischen Übersetzungen konfrontiert. Mit Bedauern musste aber stets die Auskunft erteilt werden, dass keine Kenntnis bestehe, wo und zu welchen Konditionen Übersetzungen zu erhalten seien. Bekannt seien lediglich Übersetzungen von Musterverträgen, die bis 2003 veröffentlicht worden seien. Diese seien aber zum größten Teil leider schon veraltet und daher nicht mehr aktuell.
2. Übersetzung von hoher Qualität
Die Übersetzung der EVB-IT erfolgte durch ein britisches Unternehmen, das auf juristische Übersetzungen spezialisiert ist. Die Übersetzungsfirma arbeitet für Anwälte in mehr als 800 Unternehmen und Anwaltskanzleien. Auf Grund ihrer Expertise gewährleisten die Übersetzer eine überdurchschnittliche Übersetzungsqualität. Nach Fertigstellung wurde die englische Fassung der EVB-IT von Frau RAin Keller-Stoltenhoff auf ihre Übereinstimmung mit der deutschen Fassung und juristische Richtigkeit überprüft.
Frau RAin Keller-Stoltenhoff ist seit 2004 Mitglied der Verhandlungsdelegation für die Erstellung der IT-Beschaffungsbedingungen der öffentlichen Hand in Deutschland (EVB-IT) unter Leitung des BMI. Sie gibt Seminare zu den EVB-IT und unterstützt namhafte Auftraggeber und Auftragnehmer bei öffentlichen Ausschreibungen zur Nutzung und Einbeziehung der EVB-IT Verträge in die Vergabeunterlagen.
Die Übersetzungen der EVB-IT sind somit von Fachleuten erstellt, geprüft und von hoher Qualität.
Welche Verträge wurden übersetzt?
Die IT-Recht-Kanzlei bietet die englische Fassung folgender EVB-IT (jeweils: AGB, Vertrag und Muster) an:
• EVB-IT Systemlieferung
• EVB-IT System
• EVB-IT Erstellung
• EVB-IT Service
• EVB-IT Überlassung Typ A
• EVB-IT Pflege S
• EVB-IT Kauf
• EVB-IT Instandhaltung
• EVB-IT Dienstleistung
Hier geht es zu den englischen EVB-IT.
Die IT-Recht-Kanzlei bietet darüber hinaus die englische Fassung der Handreichung „technischen no-spy-Klausel“ in manchen EVB-IT an.
Elisabeth Keller-Stoltenhoff
Rechtsanwältin , Mitautorin des Handbuchs für die IT-Beschaffung


