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Vergaberechtstransformationsgesetz und Bundestariftreuegesetz vom Bundeskabinett beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 27.11.2024 den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vorgelegten Entwurf zu einem Gesetz zur Transformation des Vergaberechts beschlossen (siehe Pressemitteilung des BMWK vom 27.11.2024). In gleicher Sitzung hat das Bundeskabinett den in gemeinsamer Federführung vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vorgelegten Entwurf zu einem Bundestariftreuegesetz beschlossen (siehe Pressemitteilung des BMAS vom 27.11.2024).

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Das Vergabetransformationspaket umfasst neben diesem Gesetzentwurf, der die Regelungen für Vergabeverfahren ab den EU-Schwellenwerten betrifft, auch eine Novelle der Unterschwellenvergabeordnung sowie eine neue Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Berücksichtigung sozialer und umweltbezogener Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.

Das Kabinett hat heute als ersten und wichtigsten Baustein des Pakets das Vergaberechtstransformationsgesetz beschlossen. Zu den insgesamt geplanten Änderungen wurde bereits mit den Newslettern vom 2.10.2024 und 23.10.2024 informiert. Dem Newsletter vom 23.10.2024 sind auch die entsprechenden Rechtstexte sowie Synopsen zum Vergleich der geltenden Rechtslage und den geplanten Änderungen beigefügt.

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Nach dem Bundestariftreuegesetz sollen Unternehmen ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern künftig, wenn sie öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes ausführen, tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren müssen. Das Gesetz gilt für öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie für Dienstleistungskonzessionen ab einem geschätzten Auftrags- oder Vertragswert in Höhe von 30 000 Euro sowie für öffentliche Bauaufträge und für Baukonzessionen in Höhe von 50 000 Euro. Zum Bundestariftreuegesetz siehe auch den Newsletter vom 10.9.2024. Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf ist als Anlage beigefügt.

Es ist allerdings mehr als fraglich, ob es die beiden Gesetzentwürfe mit Blick auf Neuwahlen zum Deutschen Bundestag am 23.2.2025 tatsächlich bis ins Bundesgesetzblatt schaffen. Dafür müsste die Bereitschaft der Opposition bestehen, die Entwürfe im Plenum zu behandeln. Das Vergaberechtstransformationsgesetz bedarf darüber hinaus noch der Zustimmung des Bundesrates.

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