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Verlängerung der Verwendung von Preisgleitklauseln

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Bau- und Verkehrsministerium verlängern ihre Erlasse zur Verwendung von Preisgleitklausen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bis zum 30.06.2023.

Zwar zeigen sich erste Anzeichen für eine Stabilisierung der Baupreise, dennoch haben sich das Bundesbau- und das Bundesverkehrsministerium entschieden, ihre Erlasse zur Verwendung von Preisgleitklauseln bis zum 30.06.2023 zu verlängern (siehe hierzu auch unseren Newsletter vom 28.06.2022). Zur Begründung werden vor allem die Folgen des Ukrainekrieges angeführt.

Ob sich der Stabilisierungstrend fortsetzt oder gar verstetigt ist derzeit nicht absehbar. Daher soll mit der Verlängerung um weitere sechs Monate für Unternehmen weiterhin die Sicherheit für verlässliche Angebotskalkulationen geschaffen werden. Damit werde nach Aussage des Ministeriums unkalkulierbaren Kalkulationsrisiken und Lieferengpässen entgegengewirkt.

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Verfasser: Hans-Peter Müller

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