Wir informieren Sie über die Verabschiedung der Änderung des Onlinezugangsgesetztes sowie über die Digitale Brieftasche, die 2026 kommen wird.
Praxishandbuch zum Bayerischen Digitalgesetz (BayDiG)
Eine prozessorientierte Darstellung
1. Änderung des Onlinezugangsgesetzes verabschiedet
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am 12.06.2024 einen Einigungsvorschlag für das Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung vorgelegt. Schwerpunkte des Einigungsvorschlags sind:
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Elster-Softwarezertifikate:
Der Vermittlungsausschuss schlägt vor, dass das etablierte ELSTER-Softwarezertifikat sowie andere Identifizierungsmittel mit vergleichbarem Sicherheitsniveau weiterhin als Identifizierungs- beziehungsweise Authentifizierungsmechanismus bei den Nutzerkonten verwendet werden können.
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Aus BundID wird DeutschlandID:
Die Änderung des Onlinezugangsgesetzes sieht vor, dass für den Übergangszeitraum von drei Jahren die Identifizierung und Authentifizierung der Nutzer auch über die bisherigen Nutzerkonten der Länder erfolgen können. Um den Ländern mehr Flexibilität und Planungssicherheit bei der Umstellung ihrer bisherigen Nutzerkonten auf das zentrale Nutzerkonto (BundID) zu ermöglichen, schlägt der Vermittlungsausschuss vor, die Übergangsfrist erst dann beginnen zu lassen, wenn alle erforderlichen Voraussetzungen für eine automatisierte Migration der Länderkonten vorliegen und die BundID soweit funktioniert, dass eine nutzerfreundliche Abwicklung von Verwaltungsleistungen möglich ist.
Zudem wird vorgeschlagen, das im Onlinezugangsgesetz geschaffene zentrale Bürgerkonto – die BundID – zu einer DeutschlandID weiter zu entwickeln. Der Migrationsprozess und der Ausbau der DeutschlandID sollen durch eine Entwicklergemeinschaft im IT-Planungsrat gesteuert werden.
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Evaluierung:
Bund und Länder sollen gemäß dem Einigungsvorschlag das Gesetz gemeinsam evaluieren. Zur Auswertung soll der IT-Planungsrat die Erfüllungsaufwände ermitteln, die sich aus dem Onlinezugangsgesetz und weiteren Gesetzen ergeben, soweit diese auch für die Länder gelten.
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Begleitende Protokollerklärung:
Der Vermittlungsausschuss einigte sich zudem auf eine begleitende Protokollerklärung. In dieser stellt er unter anderem fest, dass es weiterer Anstrengungen bei der Registermodernisierung bedürfe, um das Ziel vollständig digitaler medienbruchfreier Prozessketten zu erreichen und Verwaltungsleistungen noch stärker service- und bürgerorientiert zur Verfügung zu stellen. Er fordert eine konsequente Umsetzung des Once-Only-Prinzips, das heißt, Daten sollen durch Verwaltungen nicht doppelt erfasst werden müssen. Bund und Länder würden daher schnellstmöglich in einem Staatsvertrag die für ein Nationales Once-Only-Technical-System (NOOTS) erforderlichen rechtlichen und finanziellen Regelungen treffen.
Auf Grundlage dieses Einigungsvorschlags wurde das Gesetz am 14.06.2024 von Bundestag und Bundesrat beschlossen und wird voraussichtlich im Juli 2024 in Kraft treten. Die Bundesregierung hatte den Vermittlungsausschuss am 10.04.2024 angerufen, nachdem das Gesetz in der Bundesratssitzung am 22.03.2024 nicht die für eine Zustimmung erforderlichen Stimmen erhalten hatte.
Datenschutz in Bayern online
Bayerisches Datenschutzgesetz, Datenschutz-Grundverordnung - Kommentar und Handbuch für Datenschutzverantwortliche
2. Digitale Brieftasche kommt 2026
Die Vorschriften zur Einführung einer europäischen digitalen Identität sind am 20.05.2024 in Kraft getreten. Sie ebnen den Weg dafür, dass alle Bürger der EU ab 2026 die europäische digitale Brieftasche (EU Digital Identity Wallet) nutzen können. Diese wird aus einer mobilen App bestehen, die in jedem Mitgliedstaat ausgegeben wird. Sie soll es den EU-Bürgern ermöglichen, Online-Dienste zu nutzen, digitale Dokumente wie einen mobilen Führerschein oder ein elektronisches Rezept auszutauschen, Bankkonten zu eröffnen oder Zahlungen unter voller Kontrolle der persönlichen Daten vorzunehmen.
Die Kommission hat bereits 46 Mio. € aus dem Programm „Digitales Europa“ in vier große Pilotprojekte investiert, um die europäische digitale Brieftasche in einer Reihe von alltäglichen Anwendungsfällen zu testen, u. a. in den Bereichen mobiler Führerschein, elektronische Gesundheitsdienste, Zahlungen sowie Bildungs- und Berufsqualifikationen. Die Kommission wird nun Durchführungsrechtsakte ausarbeiten, durch die sichergestellt werden soll, dass die nationalen Apps das gleiche hohe Sicherheits- und Datenschutzniveau aufweisen und in der gesamten EU nahtlos funktionieren.
Klaus Geiger, Referent beim Bayerischen Landkreistag
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