rehm-verlag   Online-Produkte öffnen

Newsübersicht < Newsbeitrag

Anbindung von Verwaltungsleistungen an BayernID bzw. BundID
Zukunftskommission #Digitales Bayern 5.0

Jetzt bewerten!
Denkhaus / Geiger

Praxishandbuch zum Bayerischen Digitalgesetz (BayDiG)

Eine prozessorientierte Darstellung

69,00 €
Softcover

1. Anbindung von Verwaltungsleistungen an BayernID bzw. BundID

Nach dem Bayerischen Digitalgesetz (BayDiG) müssen die Behörden ihre Verwaltungs­leistungen grundsätzlich u.a. an das bayerische Bürgerkonto (BayernID) anbinden. Eine abweichende Form der Anbindung (z. B. an das Bürgerkonto des Bundes – BundID) ist nur mit Zustimmung des Staatsministeriums für Digitales im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat und dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration zulässig (Art. 29 Abs. 4 BayDiG).

Mit der am 08.01.2025 veröffentlichten Bekanntmachung des Staatsministeriums für Digitales vom 12.12.2024 (BayMBl. 2025 Nr. 7) zur „Anbindung des zentralen Bürgerkontos an Verwaltungsleistungen (ABVBek)“ wird zugelassen, dass Verwaltungsleistungen – abweichend von Art. 29 Abs. 4 Satz 3 BayDiG – parallel zur BayernID auch an die BundID angebunden werden dürfen. Zu sogenannten EfA-Diensten wird geregelt, dass diese nicht verpflichtend an die BayernID angebunden werden müssen, wenn eine Anbindung an die BundID besteht.

Eine Übersicht zu den EfA-Diensten, die über die BayernPackages bereitgestellt werden, ist veröffentlicht unter https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayDiV-ANL_1.

Die Bekanntmachung ist am 15.01.2025 in Kraft getreten und abrufbar unter: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2025-7/.

Wilde / Ehmann / Niese / Knoblauch

Datenschutz in Bayern online

Bayerisches Datenschutzgesetz, Datenschutz-Grundverordnung - Kommentar und Handbuch für Datenschutzverantwortliche

Vierteljahrespreis‎ 69,00 €
Online-Produkt

2. Zukunftskommission #Digitales Bayern 5.0

Im Frühjahr 2024 wurde die Zukunftskommission #Digitales Bayern 5.0 – bestehend aus Vertreterinnen und Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände sowie der Bayerischen Staatsregierung – eingerichtet, um die digitale Transformation der bayerischen Kommunen voranzubringen.

Dabei wurden über 60 Maßnahmen identifiziert, um Bayerns Kommunen fit für die digitale Zukunft zu machen. Eine wesentliche Maßnahme ist der zentrale kommunale IT-Dienstleister, der bis Ende 2025 auf den Weg gebracht werden soll.

Die entsprechende Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 24.01.2025 mit weiteren Informationen ist abrufbar unter: https://stmfh.bayern.de/internet/stmf/aktuelles/pressemitteilungen/25784/.

Klaus Geiger,
Referent beim Bayerischen Landkreistag

18469-HJR-Website2023-04-RZ-Newsletter.webp

Beste Antworten.

Newsletter E-Government in der bayerischen Verwaltung

Ausgewiesene Experten informieren Sie regelmäßig über aktuelle Themen, Entwicklungen, Neuerungen und praxisnahe Produkte im Bereich E-Government.

Sie sind nicht eingeloggt
Bitte benachrichtigen Sie mich bei neuen Kommentaren.
Ihr Kommentar erscheint unter Verwendung Ihres Namens. Weitere Einzelheiten zur Speicherung und Nutzung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
0 Kommentare zu diesem Beitrag
SX_LOGIN_LAYER