Wir informieren Sie über den neuen Digitalcheck der Bayerischen Staatsregierung und über das Bundeslagebild Cybercrime 2023.
Praxishandbuch zum Bayerischen Digitalgesetz (BayDiG)
Eine prozessorientierte Darstellung
1. Digitalcheck der Staatsregierung
Die Bayerische Staatsregierung hat am 07.05.2024 ein Konzept für einen neu gestalteten Digitalcheck beschlossen. Ziel ist es, sämtliche neue Normen (d.h. Gesetze und Verordnungen) von Beginn an digitaltauglich zu gestalten.
Der Digitalcheck soll die Schaffung neuer Digitalisierungshemmnisse vermeiden und bestehende Hindernisse sukzessive abbauen. Zugleich soll das Verfahren dabei helfen, Digitalisierungspotenziale zugunsten einer digitalen Dividende zu heben und Barrierefreiheit sowie Inklusion zu gewährleisten.
Für die Erstellung digitaltauglicher Normen sind sieben Grundsätze maßgeblich:
- Eindeutigkeit als Voraussetzung für die digitale Umsetzbarkeit,
- Ermöglichung digitaler Kommunikation,
- Wiederverwendung von Daten und Standards,
- Datenschutz und Informationssicherheit,
- Möglichkeit der automatisierten Sachbearbeitung,
- Berücksichtigung vorhandener Infrastrukturen,
- Vermeidung von Missbrauch und Fehlern.
Die Durchführung des Digitalchecks obliegt dem Staatsministerium für Digitales. Nähere Informationen zum Digitalcheck finden Sie hier.
Datenschutz in Bayern online
Bayerisches Datenschutzgesetz, Datenschutz-Grundverordnung - Kommentar und Handbuch für Datenschutzverantwortliche
2. Bundeslagebild Cybercrime 2023
Das Bundesinnenministerium, das Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik haben am 13.05.2024 das Bundeslagebild Cybercrime für 2023 vorgestellt.
Zentrale Erkenntnisse des Bundeslagebilds sind:
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Straftaten im Bereich Cybercrime liegen in Deutschland weiter auf einem hohen Niveau. Das zeigt sich insbesondere mit Blick auf Cyberstraftaten, die zu Schäden in Deutschland führen, jedoch aus dem Ausland oder von einem unbekannten Ort aus verübt werden. Die Zahl dieser sogenannten Auslandstaten steigt seit ihrer Erfassung im Jahr 2020 kontinuierlich an – 2023 um 28% gegenüber dem Vorjahr. Die Zahl der Auslandstaten im Bereich Cybercrime übersteigen damit erneut die der Inlandstaten, also jene Cyberstraftaten, bei denen Deutschland gleichermaßen Handlungs- und Schadensort ist. Die Inlandstaten stagnieren auf hohem Niveau (134.407 Fälle bzw. -1,8% gegenüber 2022).
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Cybercrime richtet jedes Jahr einen hohen wirtschaftlichen Schaden an. Laut Erhebung des Branchenverbandes Bitkom e. V. lagen die im Jahr 2023 direkt durch Cyber-Angriffe verursachten gesamtwirtschaftlichen Schäden bei 148 Milliarden Euro.
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Die Aufklärungsquote bei den Cybercrime-Delikten ist 2023 um drei Prozentpunkte angestiegen und liegt nun bei 32,2 Prozent.
Das Bundeslagebild Cybercrime 2023 ist hier abrufbar.
Klaus Geiger, Referent beim Bayerischen Landkreistag
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