rehm-verlag   Online-Produkte öffnen

Newsübersicht < Newsbeitrag

Gemeinsame Finanzierung von Online-Diensten in Bayern
Bundesrat lehnt Gesetzentwurf für OZG 2.0 ab

Jetzt bewerten!

1. Einigung zur gemeinsamen Finanzierung von Online-Diensten in Bayern

Die Staatsregierung und die kommunalen Spitzenverbände in Bayern haben eine wegweisende Einigung erzielt, um das Ausrollen von Online-Diensten im Freistaat zu beschleunigen. Damit können die Online-Dienste (sogenannte BayernPackages) nun unbürokratisch und bedarfsgerecht abgestimmt, zentral beschafft und im Freistaat ausgerollt werden. Die BayernPackages enthalten u.a. EfA-Dienste (sog. Einer-für-alle-Dienste), aber auch Eigenentwicklungen und frei am Markt beschaffte Leistungen. Von den Gesamtkosten trägt der Freistaat mit jährlich bis zu 10,5 Mio. Euro die Hälfte, die andere Hälfte kommt von den Kommunen. Darüber hinaus werden die Rollout-Kosten von bis zu 5 Mio. Euro jährlich vollständig vom Freistaat übernommen. 

Der Weg über gebündelte Online-Dienste schafft Synergien und Möglichkeiten, die bei dezentraler Beschaffung nicht vorhanden sind, zum Beispiel hinsichtlich der Standardisierung, IT-Sicherheit und Durchgängigkeit der Verfahren. Darüber hinaus sind Kosteneinsparungen zu erwarten. Die BayernPackages bestehen z.B. aus Online-Diensten der Verwaltung für Bürger und Unternehmen, die vom Freistaat bei IT-Dienstleistern eingekauft oder vom IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats bereitgestellt werden. Dazu kommen sog. Einer-für-alle-Leistungen (EfA-Leistungen), die von einem Bundesland entwickelt und allen anderen Ländern zur Nachnutzung zur Verfügung gestellt werden. Die verfügbaren Bündel-Leistungen sollen sukzessive um weitere Leistungen ergänzt werden.

Die Einigung wurde in der Kabinettssitzung am 19.03.2024 behandelt: https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-19-maerz-2024/#a-8.

Denkhaus / Geiger

Praxishandbuch zum Bayerischen Digitalgesetz (BayDiG)

Eine prozessorientierte Darstellung

69,00 €
Softcover

2. Bundesrat lehnt Gesetzentwurf für OZG 2.0 ab

Das „Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung“ (sogenanntes OZG 2.0) blieb im Bundesrat am 22.03.2024 ohne die notwendige Mehrheit von 35 Stimmen, ebenso wie ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses.

 Bereits im Vorfeld der Bundesratsbefassung wurde unter anderem vom Freistaat Bayern (https://stmfh.bayern.de/internet/stmf/aktuelles/pressemitteilungen/25439/) sowie von kommunaler Seite (https://landkreistag.de/presseforum/pressemitteilungen/3380-das-neue-ozg-droht-zur-farce-zu-werden) auf deutlichen Nachbesserungsbedarf hingewiesen.

Nachdem der Bundesrat dem Gesetz nicht zugestimmt hat, haben nun Bundestag und Bundesregierung die Möglichkeit den Vermittlungsausschuss einzuberufen. Feste Fristen gibt es dafür nicht.

Der Beschluss des Bundesrats vom 22.03.2024 ist abrufbar unter: https://www.bundesrat.de/drs.html?id=93-24%28B%29.

Klaus Geiger, Referent beim Bayerischen Landkreistag

Wilde / Ehmann / Niese / Knoblauch

Datenschutz in Bayern online

Bayerisches Datenschutzgesetz, Datenschutz-Grundverordnung - Kommentar und Handbuch für Datenschutzverantwortliche

Vierteljahrespreis‎ 69,00 €
Online-Produkt
18469-HJR-Website2023-04-RZ-Newsletter.webp

Beste Antworten.

Newsletter E-Government in der bayerischen Verwaltung

Ausgewiesene Experten informieren Sie regelmäßig über aktuelle Themen, Entwicklungen, Neuerungen und praxisnahe Produkte im Bereich E-Government.

Sie sind nicht eingeloggt
Bitte benachrichtigen Sie mich bei neuen Kommentaren.
Ihr Kommentar erscheint unter Verwendung Ihres Namens. Weitere Einzelheiten zur Speicherung und Nutzung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
0 Kommentare zu diesem Beitrag
SX_LOGIN_LAYER