In diesem Beitrag informieren wir Sie über die Handreichung „KI & Automatisierung in Landkreisen“ des Deutschen Landkreistags sowie die Ergebnisse des eGovernment MONITOR 2025.
Praxishandbuch zum Bayerischen Digitalgesetz (BayDiG)
Eine prozessorientierte Darstellung
1. Handreichung „KI & Automatisierung in Landkreisen“
Der Deutsche Landkreistag hat eine Handreichung zum Thema „KI & Automatisierung in Landkreisen“ veröffentlicht. Die Handreichung bietet einen strategischen Orientierungsrahmen für den Einsatz Künstlicher Intelligenz und algorithmischer Systeme in der Verwaltung. Grundlage sind eine bundesweite Umfrage unter Landkreisen, ergänzende Interviews mit Praktikerinnen und Praktikern sowie die fachliche Begleitung der Arbeitsgruppe „Künstliche Intelligenz“ des Deutschen Landkreistages.
Die Handreichung versteht sich als Arbeitshilfe, die Potenziale einschätzen und die damit verbundenen rechtlichen, organisatorischen und kulturellen Herausforderungen berücksichtigen wollen. KI wird dabei konsequent mit Blick auf die Verbesserung des Bürgerservices, die Entlastung der Beschäftigten und die Steigerung der Verfahrensqualität gedacht.
Zunächst werden die wesentlichen Anwendungsfelder dargestellt, in denen KI und Automatisierung bereits heute in Landkreisen eine Rolle spielen oder in absehbarer Zeit an Bedeutung gewinnen können. Hierzu zählen digitale Assistenten zur Beantwortung wiederkehrender Bürgeranfragen, automatisierte Prozesse durch RPA und KI-basierte Systeme, Übersetzungs- und Sprachmodelle zur barrierearmen Kommunikation sowie der Einsatz generativer KI für Textproduktion und Datenanalyse. Ergänzend werden die strukturellen Voraussetzungen für eine nachhaltige Nutzung beschrieben, darunter Change- und Akzeptanzmanagement, Kompetenzaufbau, eine leistungsfähige technische Infrastruktur, ein systematisches Datenmanagement, Transparenz- und Nachvollziehbarkeitsstandards sowie die Sicherung des menschlichen Letztentscheidungsrechts.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den rechtlichen Rahmenbedingungen. Maßgeblich sind die Verordnung (EU) über Künstliche Intelligenz, die Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes zu automatisierten Entscheidungen und Begründungspflichten sowie die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung. Die Handreichung zeigt auf, welche Anforderungen sich daraus für die Kommunen ergeben.
Die Handreichung ist abrufbar unter: https://www.landkreistag.de/publikationen/3474-ki-automatisierung-in-landkreisen.
Datenschutz in Bayern online
Bayerisches Datenschutzgesetz, Datenschutz-Grundverordnung - Kommentar und Handbuch für Datenschutzverantwortliche
2. Ergebnisse eGovernment MONITOR 2025
Die Initiative D21 und die Technische Universität München haben unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung den eGovernment MONITOR 2025 veröffentlicht. Die Studie liefert seit 2010 jährlich ein Lagebild über die Situation der digitalen Verwaltung in Deutschland, Österreich und der Schweiz. In Deutschland wurden dazu im April/Mai 2025 rd. 8.100 Personen ab 16 Jahren in Privathaushalten befragt, in Österreich und der Schweiz jeweils 1.000 Personen.
Zentrale Ergebnisse sind unter anderen:
- Drei potenzielle Hebel für mehr Zufriedenheit und Vertrauen:
1. unkomplizierte Auffindbarkeit von Leistungen,
2. schnellere Bearbeitung digital eingereichter Anträge und
3. keine unnötigen doppelten Dateneingaben.
- Online-Ausweis bleibt trotz Nutzungsanstieg hinter Potenzial zurück: Nach dem deutlichen Anstieg im Vorjahr (von 14 % auf 22 %) verlangsamt sich das Wachstum bei der eID – 25 % nutzen den Online-Ausweis. Für durchgängig digitale Verwaltungsprozesse reicht das nicht aus.
- Menschen sind bereit für „Digital Only“ – wenn es Unterstützung gibt: Jeder Dritte hält eine rein digitale Verwaltung für selbstverständlich; ein weiteres Drittel ist offen dafür, wenn Bedenken adressiert werden.
Steckbriefe für die einzelnen Bundesländer beschreiben den aktuellen Stand der Verwaltungsdigitalisierung aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger. Sie zeigen, wie stark digitale Verwaltungsleistungen bereits genutzt werden, wie zufrieden die Bürgerinnen und Bürger mit den digitalen Angeboten sind und wie groß ihre Offenheit für eine vollständig digitale Verwaltung (Digital Only) ist. Beim Steckbrief für den Freistaat Bayern ergibt sich folgendes Bild:

Die Ergebnisse des eGovernment Monitor 2025 sind abrufbar unter: https://initiatived21.de/publikationen/egovernment-monitor/2025.
Klaus Geiger,
Referent beim Bayerischen Landkreistag
Beste Antworten.
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