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20 Jahre AGG – Grund zum Feiern? Ja. Grund, stehen zu bleiben? Nein.

Vor genau 20 Jahren, am 18. August 2006, trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Es war ein Meilenstein im Kampf gegen Diskriminierung, da es Betroffenen die Möglichkeit eröffnete, sich gegen Benachteiligungen am Arbeitsmarkt oder beim Zugang zu Bildung, Wohnen, Waren und Dienstleistungen zur Wehr zu setzen. Doch der jetzige Stand genügt nicht.

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„Das AGG muss endlich wirksamen Schutz vor Diskriminierung gewährleisten – punktuelle Nachbesserungen reichen dafür nicht aus“, erklärt djb-Präsidentin Prof. Dr. Susanne Baer.

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert gemeinsam mit über 100 zivilgesellschaftlichen Organisationen im Bündnis „AGG Reform – jetzt!“ eine grundlegende Reform des Gesetzes. Die bestehenden Lücken im rechtlichen Schutz und bei der Rechtsdurchsetzung müssen geschlossen werden. Dazu gehören die Ausweitung des Diskriminierungsschutzes auf staatliches Handeln, die Verlängerung der Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen sowie die Stärkung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Der im April 2026 von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf schließt diese Schutzlücken jedoch nur vereinzelt und verbessert die Rechtsdurchsetzung nur minimal.

„Das AGG ist unverzichtbar, aber nicht ausreichend. Wer Diskriminierung wirksam bekämpfen will, muss die seit Langem bekannten Reformbedarfe endlich konsequent angehen,“ fordert Prof. Dr. Isabell Hensel, Vorsitzende der Kommission Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht im djb.

Der Deutsche Bundestag hat im aktuellen Gesetzgebungsverfahren noch immer die Möglichkeit, den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf deutlich nachzubessern. Der djb fordert weiterhin, die Lebensrealitäten der Betroffenen ernst nehmen und den Zugang zum Recht für sie zu ermöglichen.

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Quelle: Pressemitteilung des djb vom 18.8.2026

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