GEW: „Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz hat ausgedient“

Jetzt bewerten!

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat den Bundestag gemahnt, das 2007 in Kraft getretene Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) abzulösen. So solle für mehr Dauerstellen für Daueraufgaben, verlässliche Karrierewege, Mindestlaufzeiten für Zeitverträge und mehr Chancengleichheit in Hochschule und Forschung gesorgt werden. „Das Gesetz hat in beispielloser Weise die Prekarisierung der Arbeit in der Wissenschaft vorangetrieben. 84 Prozent aller wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Hochschulen sind befristet beschäftigt, 42 Prozent von ihnen mit einer Vertragslaufzeit von weniger als einem Jahr. Zwei Drittel aller Promovierenden werden mit einer halbfertigen Doktorarbeit auf die Straße gesetzt. Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz hat ausgedient – es muss schleunigst durch ein Wissenschaftsentfristungsgesetz ersetzt werden“, sagte Andreas Keller, stellvertretender GEW-Vorsitzender und Hochschulexperte, bei einem Fachgespräch des Bundestagsausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung am Mittwoch in Berlin.

„Immer mehr Zeitverträge mit immer kürzeren Laufzeiten – das ist nicht nur unanständig gegenüber den hoch qualifizierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, sondern untergräbt auch die Kontinuität und Qualität von Forschung und Lehre sowie die Attraktivität des Arbeitsplatzes Hochschule und Forschung“, betonte Keller. Der Bund habe in der Bildungs- und Wissenschaftspolitik „wenig zu sagen“, aber er habe die Gesetzgebungskompetenz für das Arbeitsrecht. „Diese muss er nutzen, um den Hochschulen und Forschungseinrichtungen die Lizenz zum Befristen zu entziehen“, forderte Keller.

Konkrete Vorschläge dafür habe die GEW mit ihrem Gesetzentwurf für ein Wissenschaftsentfristungsgesetz vorgelegt. „Der Bund muss Rahmenbedingungen festlegen, die eine erfolgreiche wissenschaftliche Qualifizierung möglich machen. Dazu gehören Vertragslaufzeiten von in der Regel sechs, mindestens aber vier Jahren und das Recht auf Qualifizierung in der Arbeitszeit. Wenn keine Qualifizierung möglich ist, werden Daueraufgaben erledigt, für die Dauerstellen eingerichtet werden müssen“, unterstrich der GEW-Hochschulexperte. Mit der Promotion sei die wissenschaftliche Qualifizierung abgeschlossen. „Postdocs müssen daher entweder eine Dauerstelle oder aber einen Zeitvertrag mit verbindlicher Entfristungszusage erhalten“, sagte Keller. Darüber hinaus müsse im Gesetz ein verbindlicher Nachteilsausgleich für Beschäftigte, die Kinder betreuen, behindert oder chronisch krank sind oder Beeinträchtigungen im Zuge der Corona-Pandemie hinnehmen mussten, verankert werden.

Info: Der Dresdner Entwurf der GEW für ein Wissenschaftsentfristungsgesetz kann mit einer ausführlichen Begründung auf der GEW-Website heruntergeladen werden.

Mit einem Video macht die GEW auf die wichtigsten Anliegen des Gesetzentwurfes aufmerksam.

Quelle: Pressemitteilung der GEW vom 9.11.2022

Weitere Artikel zu folgenden Schlagworten:
Mein Kommentar
Sie sind nicht eingeloggt
Bitte benachrichtigen Sie mich bei neuen Kommentaren.
Ihr Kommentar erscheint unter Verwendung Ihres Namens. Weitere Einzelheiten zur Speicherung und Nutzung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
0 Kommentare zu diesem Beitrag

Logo X

 

Folgen Sie uns auf X (ehemals Twitter)!
Wir informieren Sie rund um das Thema Gleichstellungrecht.
@GleichstellungR

banner-gleichstellungs-und-gleichbehandlungsrecht.png
Gleichstellung.png

Wählen Sie unter 14 kostenlosen Newslettern!

Mit den rehm Newslettern zu vielen Fachbereichen sind Sie immer auf dem Laufenden.

Login
 
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Kostenlose Hotline: 0800-2183-333
Kontaktformular

Gerne können Sie auch unser Kontaktformular benutzen und wir melden uns bei Ihnen.

Kontaktformular
Beste Antworten. Mit den kostenlosen rehm Newslettern.
Jetzt aus zahlreichen Themen wählen und gratis abonnieren  

Kundenservice

  • Montag bis Donnerstag 8:00-16:00 Uhr
  • Freitag 8:00-14:00 Uhr
  • Sie können uns auch über unser Kontaktformular Ihre Fragen und Anregungen mitteilen.

Verlag und Marken

Unsere Themen und Produkte

 

Service

Rechtliches

Partner der



Zahlungsarten 

Rechnung Bankeinzug   MastercardVisa

PayPal Giropay Sofortüberweisung