„Immer mehr Zeitverträge mit immer kürzeren Laufzeiten – das ist nicht nur unanständig gegenüber den hoch qualifizierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, sondern untergräbt auch die Kontinuität und Qualität von Forschung und Lehre sowie die Attraktivität des Arbeitsplatzes Hochschule und Forschung“, betonte Keller. Der Bund habe in der Bildungs- und Wissenschaftspolitik „wenig zu sagen“, aber er habe die Gesetzgebungskompetenz für das Arbeitsrecht. „Diese muss er nutzen, um den Hochschulen und Forschungseinrichtungen die Lizenz zum Befristen zu entziehen“, forderte Keller.
Konkrete Vorschläge dafür habe die GEW mit ihrem Gesetzentwurf für ein Wissenschaftsentfristungsgesetz vorgelegt. „Der Bund muss Rahmenbedingungen festlegen, die eine erfolgreiche wissenschaftliche Qualifizierung möglich machen. Dazu gehören Vertragslaufzeiten von in der Regel sechs, mindestens aber vier Jahren und das Recht auf Qualifizierung in der Arbeitszeit. Wenn keine Qualifizierung möglich ist, werden Daueraufgaben erledigt, für die Dauerstellen eingerichtet werden müssen“, unterstrich der GEW-Hochschulexperte. Mit der Promotion sei die wissenschaftliche Qualifizierung abgeschlossen. „Postdocs müssen daher entweder eine Dauerstelle oder aber einen Zeitvertrag mit verbindlicher Entfristungszusage erhalten“, sagte Keller. Darüber hinaus müsse im Gesetz ein verbindlicher Nachteilsausgleich für Beschäftigte, die Kinder betreuen, behindert oder chronisch krank sind oder Beeinträchtigungen im Zuge der Corona-Pandemie hinnehmen mussten, verankert werden.
Info: Der Dresdner Entwurf der GEW für ein Wissenschaftsentfristungsgesetz kann mit einer ausführlichen Begründung auf der GEW-Website heruntergeladen werden.
Mit einem Video macht die GEW auf die wichtigsten Anliegen des Gesetzentwurfes aufmerksam.
Quelle: Pressemitteilung der GEW vom 9.11.2022
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