rehm-verlag   Online-Produkte öffnen

Istanbul Konvention

Jetzt bewerten!

Am 1. Juni 2023 hatte das Europäische Parlament bereits die Istanbul Konvention unterschrieben. Nun ist das Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sog. Istanbul-Konvention auch für die Europäische Union zum 1. Oktober 2023 in Kraft getreten.

Istanbul Konvention: Übereinkommen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt 

Die Istanbul Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag der Vorgaben enthält, um durch Präventions-, Unterstützungs- und Schutzmaßnahmen vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen. Die Bundesrepublik Deutschland hat das Übereinkommen am 12. Oktober 2017 ratifiziert. Das Übereinkommen trat am 1. Februar 2018 mit dem Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (BGBI 2017 II, S. 1026) in Kraft. Im deutschen Recht wird sie zum Beispiel im Gewaltschutzgesetz konkretisiert. 

Europäische Union wird 38. Vertragspartei 

Am 1. Juni hatte das Europäische Parlament die Istanbul Konvention unterzeichnet, ist dem Vertrag also beigetreten und hat ihn dann ratifiziert. Die Istanbul Konvention ist nun am 1. Oktober für die EU in Kraft getreten.  

Zuvor hatten alle EU-Mitgliedstaaten die Konvention unterzeichnet, aber nicht alle haben sie ratifiziert. Keine Ratifizierung erfolgte etwa in Bulgarien, Tschechien, Ungarn, Lettland, Litauen und der Slowakei. Erst durch die Ratifizierung wird ein völkerrechtlicher Vertrag im nationalen Recht des jeweiligen Mitgliedstaates verbindlich. 

Mit dem Inkrafttreten für die EU müssen auch die EU-Organe selbst die Istanbul Konvention bei der Gestaltung des europäischen Rechtsrahmens und der europäischen Politik beachten und auf die Verhinderung und Beseitigung geschlechtsbezogene Gewalt hinwirken. So muss die EU etwa einen umfassenden Rahmen sowie umfassende politische und sonstige Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung aller Opfer von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt entwerfen, zusammenarbeiten und einen Überwachungsmechanismus erlassen (Art. 1 der Istanbul Konvention).

Tessa Hillermann 

Weitere Artikel zu folgenden Schlagworten:
Mein Kommentar
Sie sind nicht eingeloggt
Bitte benachrichtigen Sie mich bei neuen Kommentaren.
Ihr Kommentar erscheint unter Verwendung Ihres Namens. Weitere Einzelheiten zur Speicherung und Nutzung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
0 Kommentare zu diesem Beitrag
banner-gleichstellungs-und-gleichbehandlungsrecht.png
Gleichstellung.png

Wählen Sie unter 14 kostenlosen Newslettern!

Mit den rehm Newslettern zu vielen Fachbereichen sind Sie immer auf dem Laufenden.

SX_LOGIN_LAYER