rehm-verlag   Online-Produkte öffnen

Gleichstellungsmanagement und -controlling

Jetzt bewerten!

Die Gleichstellungsbeauftragte hat nach § 19 BGleiG die Aufgabe, den Vollzug dieses Gesetzes in der Dienststelle zu überwachen und zu fördern.

Sie hat also eine Controllingfunktion und liegt damit im Trend der Zeit. Controlled wird heute alles, insbesondere das, was gemanagt wird: Finanzen und Ausgaben, Projekte, Programme und Maßnahmen, Aufgaben, Ideen und sogar Konflikte.

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

das Wort Gleichstellungsmanagement gibt es nicht. Hohe Zeit also, diesen Begriff einzuführen, und sei es auch nur, um Gleichstellung ein modernes Image zu geben, ihr Respekt zu verschaffen und sie - - - genau: zu controllen.

Das Controlling zu den o.g. „Managements“ ist hoch anerkannt, wird zur Effizienzmaximierung für unerlässlich gehalten und dementsprechend von Personen in Leitungsfunktionen, also in der Regel von Männern, ausgeübt. Es geht damit völlig in Ordnung, selbst wenn es kleinteilig, bürokratisch, unsouverän, ängstlich und in Überwachungsmanier betrieben wird.

Gleichstellungscontrolling dagegen – noch dazu ausgeübt von einem weiblichen Menschen, nämlich der Gleichstellungsbeauftragten – wird als Zumutung betrachtet. Die gesetzlich Verantwortliche, d.h. die Gleichstellungsbeauftragte wird daher nicht als Controllerin geachtet und wertgeschätzt, sondern eher als Betriebsziege abgelehnt, denn sie meckert stäääändig.

Warum? Weil meist das Gleichstellungsmanagement nicht klappt!

Es wäre jedoch so einfach für die Gleichstellungsverantwortlichen: Ein guter Gleichstellungsplan, gut umgesetzt, d.h. gemanagt und verwaltungsseitig dem Gesetz entsprechend controllingfähig gestaltet, d.h. mit Zielvorgaben, Zeitplan, Auswertung und Aktualisierung ausgestattet, würde einen Teil des Meckerns verhindern.

Also bitte: Mehr Futter für die Betriebsziege, äh Gleichstellungsbeauftragte – und sie meckert erfreulich weniger.

Herzlich,

Ihre Kristin Rose-Möhring

Mein Kommentar
Sie sind nicht eingeloggt
Bitte benachrichtigen Sie mich bei neuen Kommentaren.
Ihr Kommentar erscheint unter Verwendung Ihres Namens. Weitere Einzelheiten zur Speicherung und Nutzung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
0 Kommentare zu diesem Beitrag
Twitter-Icon

Folgen Sie uns auch auf Twitter!
Wir informieren Sie rund um das Thema Gleichstellungrecht.
https://twitter.com/GleichstellungR

banner-gleichstellungs-und-gleichbehandlungsrecht.png
rehm_e-line_banner_355x355_L1_Var1.jpg
SX_LOGIN_LAYER