Umsetzung der Düngeverordnung in Bayern beschlossen
Die Staatsregierung hat heute die Ausführungsverordnung zur Umsetzung der Düngeverordnung beschlossen. Nach drei Jahren sollen dann die Maßnahmen evaluiert werden. Sollte sich dann zeigen, dass weitere Schritte erforderlich sind, wird nachjustiert.
Mit der am 2. Juni 2017 in Kraft getretenen Bundes-Düngeverordnung wurden beispielsweise die erlaubten Nährstoffüberschüsse verringert. Außerdem wurden die Zeiträume, in denen grundsätzlich keine Düngemittel ausgebracht werden dürfen, verlängert. Die Bundes-Düngeverordnung von 2017 verpflichtet darüber hinaus die Länder, in Gebieten mit hohen Nitrat-Belastungen zusätzliche verbindliche Anforderungen an die Düngung festzusetzen.
Die Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung in Bayern sieht nun vor, dass ab dem Jahr 2019 in diesen Gebieten zusätzliche Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers zu ergreifen sind. Dies betrifft rund ein Fünftel der Landesfläche. In diesen Gebieten sind über die Vorgaben der Bundes-Düngeverordnung hinaus weitere Maßnahmen umzusetzen wie etwa die Bestimmung des im Boden gespeicherten mineralisierten Stickstoffs im Frühjahr oder die Messung des Stickstoff- und Phosphorgehalts im Wirtschaftsdünger vor der Ausbringung. Mit diesen Maßnahmen wird sichergestellt, dass einerseits der im Boden vom Vorjahr noch gespeicherte Stickstoff sowie der genaue Nährstoffgehalt des Naturprodukts Wirtschaftsdünger bei der Düngeplanung berücksichtigt werden.
Andere Maßnahmen, um die Qualität der Gewässer weiter zu verbessern: Zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie hat der Freistaat ein großes Maßnahmenpaket beschlossen. Bis 2021 werden insgesamt rund 1,2 Milliarden Euro in den Schutz der Gewässer in Bayern investiert. Zu den wichtigsten anstehenden Aufgaben gehören eine weitere Reduzierung des Eintrags von Nährstoffen in die Gewässer, Strukturverbesserungen in den Oberflächengewässern inklusive der Ufer- und Auenbereiche sowie die Herstellung der biologischen Durchgängigkeit von Fließgewässern. Daneben wird das Vertragsnaturschutzprogramm für eine naturnahe Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen um 10 Millionen Euro jährlich aufgestockt.
Nach der Pressemitteilung Nr. 135/18 des BayStMUV vom 4.9.2018

