Der Streit um Windenergieanlagen wird mittlerweile hochemotional geführt und reißt ideologische Gräben in der Gesellschaft auf, was den Klimawandel und seine Bekämpfung betrifft. In seinem Entwurf zum Kohleausstiegsgesetz hatte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier die Diskussion kürzlich noch einmal befeuert. Der Entwurf wies in erster Fassung eine Abstandsregelung von 1000 Metern zwischen Windenergieanlagen und Siedlungen aus. Zwar hatten sich die Koalitionsparteien darauf nach langen Verhandlungen geeinigt, das Wirtschaftsministerium legt die Regelung jedoch strenger aus als das von der SPD geführte Umweltministerium.
Auf eine sachliche Ebene zurückführen ließe sich das Thema, wenn man, wie jüngst der Bundesverband WindEnergie (BWE), auf das Vorhandensein etablierter Regelungen hinweist. „Die Abstände für Windenergieanlagen ergeben sich keineswegs willkürlich. Vielmehr errechnen sie sich auf Basis des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der TA Lärm″, wie BWE-Präsident Hermann Albers erklärt. „Die dort enthaltenen Richtlinien stellen sicher, dass Beeinträchtigungen für Anwohner und Umwelt verhindert werden. Sie gelten nicht nur für Windenergieanlagen, sondern auch für andere schallemittierende Infrastrukturen und industrielle Bauvorhaben.”
Keine Schädigungen zu erwarten, wenn TA-Lärm-Werte eingehalten werden
Zu den Schallimmissionen von Windenergieanlagen teilte der BWE im November 2018 mit: „Abhängig von der Windstärke erzeugen vor allem Luftverwirbelungen an den Rotorblättern, aber auch Getriebe und Generator der Anlage moderate Geräusche. Jede Windenergieanlage muss nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt werden. Lärmimmissionen von Windenergieanlagen sind nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) sowie dem begleitenden Regelwerk zu beurteilen. Im Allgemeinen liegen keine schädlichen Umwelteinwirkungen für die schutzwürdige Nachbarschaft vor, wenn die Beurteilungspegel der Lärmimmissionen die in der TA Lärm genannten Immissionsrichtwerte nicht überschreiten.″
Bei der Immissionsprognose wird der lauteste Betriebszustand zu Grunde gelegt. Die strengen Vorgaben aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz sind für Windenergieanlagen genauso wie für andere Gewerbeanlagen in der TA Lärm spezifiziert. Sie sind essentielle Grundlage für die Erteilung von Genehmigungen. Für die Umsetzung des Schallimmissionsschutzes ist eine Vorgabe von pauschalen Abständen zwischen emittierender Anlage und Immissionsort nicht erforderlich und auch nicht zielführend.
Der Verband fordert angesichts dessen, keine pauschalen Abstandsregelungen unter dem Deckmantel der Akzeptanzförderung einzuführen. Die Akzeptanz von Windenergieprojekten ließe sich durch bessere Ansätze steigern. Mit BWE-Präsident Hermann Albers sind sich fast alle Fachleute einig: Bei Umsetzung der angekündigten 1000-Meter-Regelung sind die erfolgreiche Fortsetzung der Energiewende und ein Erreichen des 65%-Ziels unmöglich – demnach soll Strom in Deutschland bis 2030 zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen. Problematisch sei vor allem, dass die geplante Regelung auch auf sogenannte Repowering-Projekte angewendet würde. Dann seinen viele gut akzeptierte Flächen betroffen.
Laut Umweltbundesamt, das deutschlandweit vorhandene Flächen für Windenergie erfasst und systematisch analysiert hat, droht der Ausbau der Windkraft durch die geplante Einführung einer Abstandsregel zum Erliegen zu kommen. Schon mit den aktuell ausgewiesenen Flächen sei das 65%-Ziel der Bundesregierung nur theoretisch erreichbar.
Frank Zscheile, freier Journalist
Quellen:
https://www.wind-energie.de/index.php?id=169&tx_news_pi1%5bnews%5d=799
https://www.wind-energie.de/fileadmin/redaktion/dokumente/publikationen-oeffentlich/themen/01-mensch-und-umwelt/05-schall/20181123_BWE_Informationspapier_Schall_und_WEA.pdf
https://www.umweltbundesamt.de/themen/geplante-abstandsregeln-fuer-windraeder-gefaehrden
https://www.solarify.eu/2019/11/20/558-albers-etablierte-richtlinien-zur-berechnung-von-abstaenden-zu-windenergieanlagen-sichern-umsetzung-der-energiewende/
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